Der vorliegende Vertrag ist eine von sechs Konventionen, die sich an den Frieden von Teschen anschlossen. Sachsen verzichtete in dieser Konvention auf seine Ansprüche auf das bayerische Allodialerbe gegen eine Entschädigung von sechs Millionen Gulden. Zudem übernahm es vom Kurfürsten böhmische Ansprüche auf Glauchau, Waldenburg und Lichtenstein, auf die Österreich in einer Konvention vom gleichen Tag verzichtet hatte. Zweibrücken trat dieser Konvention in einem Vertragszusatz vom gleichen Tag bei.
|