Präambel Regelung Allidioalerbe Bayerns. Vermittlung und Garantiemächte. Zeitgleich: Friedensvertrag von Teschen. Art. 1 Sachsen erhält 6 Mio. Gulden Entschädigung. Zahlungsmodalitäten. Art. 2 Sachsen übernimmt die böhmischen Ansprüche auf Glauchau, Waldenburg und Lichtenstein, auf die Österreich und die Pfalz in einer Konvention gleichen Datums verzichteten. Art. 3 Sachsen verzichtet auf das bayerische Allodialerbe. Art. 4 Einverständnis des Kaisers und des Reichs. Beitritt Zweibrückens. Art. 5 Garantiemächte. Separatartikel: Titel.
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