Den Angriff Sachsen-Polens und Rußlands auf das schwedische Livland nutzte Dänemark, um zu Beginn des Nordischen Krieges in Schleswig-Holstein einzumarschieren. Als Schweden sich gegen Dänemark wandte und Braunschweig, Hannover und die Niederlande als Garantiemächte des Altonaer Vergleichs Holstein militärisch unterstützten, mußte Dänemark bereits im August 1700 zu Traventhal einen Frieden akzeptieren, der den status quo ante wiederherstellte. Zudem mußte Dänemark Schleswig-Holstein das Bündnis-, Bewaffnungs- und Befestigungsrecht zugestehen. Dies bedeutete für Gottorf den Höhepunkt seiner Machtstellung**. Nach dem Tod Herzog Friedrich IV., der in der Schlacht von Klissov auf Seiten Schwedens fiel, blieb Schleswig-Hostein von den Wirren des Nordischen Krieges bis 1713 verschont, als eine schwedische Armee die Herzogtümer besetzte. Gottorf versuchte, nach außen einen Neutralitätskurs zu steuern, paktierte aber weiterhin mit Schweden gegen Dänemark. Damit stand Gottorf am Kriegsende auf Seiten des Verlierers. Im Frieden von Fredriksborg 1720 garantierte Schweden Dänemark seinen Besitz im Herzogtum Schleswig. Im August 1721 legten die Stände den Eid auf den dänischen König Friedrich IV. ab. Damit hatte der dänische König auch offiziell die Herrschaft über die gottorfischen Besitzungen in Schleswig erworben. Der Gottorfer Herzog Karl Friedrich behielt als Reichslehen nur seinen Besitz in Holstein. Aus dem Herzogtum Schleswig-Holstein-Gottorf war Holstein Gottorf geworden.***
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