Trotz der früheren Friedensschlüsse (1679, 1689): erneuter Krieg. Mediatioren.
Art. 1 Amnestie
Art. 2 Bestätigung früherer Verträge (1533, 1623, 1658, 1660, 1679, 1689, 1697).
Art. 3 Fortsetzung der bisherigen gemeinsamen Regierung. Bedingungen dafür.
Art. 4 Gleichheit der beiden Landesteile, auch deren Herrscher.
Art. 5 Landesverteidigung bei gemeinsamer Bedrohung. Landesverteidigung bei Bedrohung eines Landesteils. Jus Armorum. Verteidigunsrecht. Befestigungsrecht. Begrenzung der Zahl der dänischen Soldaten. Truppenstationierung und durchmarsch.
Art. 6 Execution des Altonaer Vergleichs binnen 6 Wochen.
Art. 7 Einhaltung Glückstädter Rezeß.
Art. 8 Einhaltung Glückstädter Rezeß bzgl. Lübecker Kapitel.
Art. 9 Zahlung von 260.0000 Reichstalern von Dänemark an Gottorf. Modalitäten.
Art. 10 Austausch von Orten, die Differenzen verursacht haben.
Art. 11 Zoll von Tundern.
Art. 12 Insel Brevenhoff vor dem Hamburger Hafen.
Art. 13 Einschluß der Garanten des Altonaer Vergleichs in den Vertrag. Kein Angriff Dänemarks auf Schweden oder die hannoverschen Gebiete. Keine gegen diese gerichteten Bündnisse. Auch vice versa.
Art. 14 Kaiser und die übrigen Garanten des Altonaer Vergleichs sollen auch diesen Vertrag garantieren.
Art. 15 Ratifikationen innerhalb 7 Tagen.
Separatartikel 1. Herzogtum Holstein-Plön bleibt unberührt von diesem Vertrag.
Separarartikel 2. Waffenruhe auch mit Schweden auf den dänischen Inseln (Seeland). Schwedischer Rückzug von dort.
Separatartikel 3. Verpfändungen bei Nichtzahlung der Kontributionen gemäß Art. 9.
Separatartikel 4. Lübeck und zugehörige Orte.
Separatartikel 5. Stift und Kapitel Lübeck.
Separatartikel 6. Elbhandel.
|