1713 VII 2_13 Friedensvertrag von Utrecht | ||
Bereits seit Amtsantritt des gesundheitlich und geistig schwächlichen Karls II. in Spanien erwartete man in Europa dessen Tod ohne Erben. Schon 1668 vereinbarte Frankreich deshalb mit Österreich in einem geheimen Vertrag die Aufteilung des spanischen Erbes. Allerdings bemühten sich die Seemächte aus Angst vor einer Gefährdung des europäischen Gleichgewichts, die Bildung einer Weltmacht durch den Fall des spanischen Reichs an Frankreich oder Österreich zu verhindern. Im ersten öffentlichen Teilungsvertrag von 1698 wurde deshalb das spanische Erbe zwischen Philipp von Anjou, Joseph Ferdinand von Bayern und Erzherzog Karl von Österreich geteilt. Als Joseph Ferdinand 1699 starb wurde in einem zweiten Vertrag das spanische Reich erneut aufgeteilt.
Allerdings setzte Karl II. in der Hoffnung, die Einheit des spanischen Reiches erhalten zu können, kurz vor seinem Tod Philipp von Anjou als Alleinerben ein. Die Proklamation des Dauphin als spanischen König durch Ludwig XIV. führte zunächst zwischen Österreich und Frankreich zum Krieg um das spanische Erbe. In der Folge ließ die französische Politik allerdings die Seemächte um politischen und wirtschaftlichen Einfluss fürchten, so dass sich eine Große Allianz zwischen den Seemächten, Österreich und den wichtigsten deutschen Fürsten bildete, die gegen ein Bündnis zwischen Frankreich, Spanien und dem Haus Wittelsbach (Portugal wechselte 1702 die Seiten) kämpfte. Der Konflikt konnte erst beigelegt werden, als ein Machtwechsel in Großbritannien die Stimme der Friedensbefürworter stärkte, der Tod Kaiser Josephs von Österreich die Gefahr einer neuen habsburgischen Weltmacht unter dessen Nachfolger Karl VI. heraufbeschwor und Großbritannien sich über den Asiento de Negros Handelsvorteile in Spanisch-Amerika sicherte. In mehreren separaten Verträgen wurde am Friedenskongress zu Utrecht 1713/14 der Frieden wiederhergestellt und die europäischen Besitzungen Spaniens zwischen den österreichischen Habsburgern und den Bourbonen aufgeteilt. Begleitet wurden die Friedensverträge durch Handelsabkommen. |