Nach dem Tod Sobieskis und dem Interregnum wurde im Juni 1697 Kurfürst Friedrich August von Sachsen zum polnischen König gewählt. Wegen innenpolitischer Differenzen wurde August erst im Mai 1698 in Polen vom Adel anerkannt. Bereits nach kurzer Zeit, traten Polen und Brandenburg in Gespräche ein. Der brandenburgische Kurfürst erteilte am 10. Juni 1698, der polnische König am 5. Juli die Vollmachten zu einer Verlängerung der Verträge von Wehlau und Bromberg. Nach – im Vergleich zu vorangegangenen Erklärungen – kurzen Verhandlungsdauer wurden die Verträge am 8. Juli 1698 wiederum in Warschau bestätigt. Dies ist die letzte Bestätigung der Verträge, die das Verhältnis zwischen Brandenburg und Polen grundlegend gewandelt hatten und in deren Nachgeschichte sich der Aufstieg des einen und der Niedergang des anderen Vertragspartners wiederspiegelt. Nach der Schaffung des Königtums in Preußen 1701 hatten die preußischen König weder ein Interesse, noch sahen sie eine Notwendigkeit, ihre Souveränität durch Polen in Form einer Vertragserneuerung bestätigen zu lassen. Am 8. Juni 1700 jedoch akzeptierte August II. in den „Reversalien von Cölln an der Spree“ die Erhebung Brandenburgs zum Königtum Preußen, ließ sich aber zusichern, dass Preußen seine Verpflichtungen gegenüber der polnischen Krone beibehalten werde. Der polnische Reichstag erkannte die Erhebung zum Königtum nicht an.
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