Ausfertigungen Drucke Literatur Edition Inhalt Kontext Kommentar Reichsarchiv (1653-05-04)

1653 V 4 Grenzrezess von Stettin
     

1478
Vereinigung der pommerschen Landesteile. Pommern wird reichsunmittelbar.
16. August 1529
Der Grimnitzer Vertrag regelt den Erbfall an Brandenburg bei Aussterben des Pommerschen Geschlechtes der Greifen. Reichsunmittelbarkeit Pommerns.
1532
Pommern zerfällt in die Teilherzogtümer Pommern-Stettin und Pommern-Wolgast (bis 1625).
1569
Pommersche Erbteilung. Im Erbvertrag von Jasenitz teilten die vier Söhne Philipps I. die Herrschaft unter sich auf (Stettin, Wolgast, Barth und Rügenwalde).
1606
Tod Bogislaw XIII. von Pommern; die Herrschaft wird zunächst unter seine vier Söhne aufgeteilt. Als einziger Überlebender regiert Bogislaw XIV. ab 1625 als letzter seines Geschlechtes (Greifen) Pommern alleine und ungeteilt.
1618-1648
Dreißigjähriger Krieg. Pommern vertritt zunächst eine Neutralitätspolitik, muß aber 1627 kaiserliche und ab 1630 schwedische Truppen ins Land lassen. Schweden erobert Teile Pommerns (darunter auch Stettin).
25. August 1630
Stettiner Allianz zwischen Bogislaw und Schweden. Pommern wird de facto außenpolitisch und militärisch abhängig von Schweden. Die Verpflichtungen gegenüber Kaiser und Reich bleiben jedoch bestehen.
10. März 1637
Tod des letzten Pommernherzogs Bogislaw XIV. Erbanspruch Brandenburgs. Schweden akzeptiert den Erbfall an Brandenburg nicht und richtet eine Besatzungsregiment ein.
24. Oktober 1648
Westphälischer Frieden. Über Pommern wird in Osnabrück verhandelt. Von Oktober 1645 bis Mai 1647 ist Pommern mit 2 Gesandten auf dem Friedenskongress vertreten, die jedoch bei Schweden und Brandenburg akkreditiert sind. Hinterpommern und das Bistum Cammin fallen an Brandenburg, Vorpommern (mit den Häfen Stettin, Stralsund und der Insel Rügen) an Schweden, bleibt jedoch Teil des Römischen Reiches. Schweden erhält diese als Reichslehen. Schweden ist damit Reichsstand mit Sitz und Stimme auf den Reichstagen. Die pommerschen Landesordnungen werden garantiert. Dies bleibt bis zum Ende des Heiligen Römischen Reichs die Rechtsgrundlage der schwedischen Herrschaft in Vorpommern.
5. Mai 1653
Stettiner Grenzrezeß.
29. Juni 1679
Friede von St. Germaine en Laye (Nimwegen). Vorpommern bleibt bei Schweden. Schweden tritt die Gebiete jenseits der Oder an Brandenburg ab.
21. Januar 1720
Friede von Stockholm: Schweden tritt große Teile Vorpommerns an Preußen ab. Schwedisch bleibt der nördliche Teil mit Stralsund, Greifswald und Rügen.

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