Ausfertigungen Inhalt Drucke Edition Literatur Reichsarchiv (1658-08-14)

1658 VIII 5_15 Erster Rheinbund, Erweiterung um Frankreich
     
[1.] Union und gegenseitige Verteidigung.
[2.]  Defensivallianz geht nicht über die Verpflichtungen des Friedensvertrags hinaus.
[3.]  Der Krieg zwischen Spanien und Frankreich wird aus dem Beistandspakt ausdrücklich ausgenommen. Keine Verpflichtung der Vertragspartner hinsichtlich dieses Krieges.
[4.] Beitritt des französischen Königs zur Allianz. Beachtung des Friedensvertrags. Schutz der darin verbürgten Rechte und Freiheiten der Stände.
[5.]  Keine feindlichen Handlungen des französischen Königs gegen Konföderierte.
[6.]  Der französische König hält seine jetzigen und künftigen Alliierten zu Frieden und Freundschaft mit Reich und Konföderierten an.
[7.] Festlegung der Stärke der französischen Hilfstruppen.
[8.] Die Konföderierten versprechen, den Frieden mit Frankreich zu halten. Keine  Unterstützung der Feinde Frankreichs.
[9.] Unterstützung des französischen Königs durch Konföderierte gegen Angriffe aus dem Reich oder durch Vertragspartner des Friedens von Münster.
[10.] Bei Vertragsverletzung bemühen sich Konföderierte um Wiederherstellung des Friedens.
[11.] Die Konföderierten bemühen sich um den Erhalt des Friedens innerhalb und außerhalb des Reichstags.
[12.] Keine Passage oder Winterquartier für die dem französischen König feindlichen Truppen auf dem Weg nach Flandern.
[13.] Gegenseitige Hilfe bei Angriffen aufgrund dieser Allianz.
[14.]   Dreijährige Gültigkeit.
[15.]   Bestätigung und Ratifikation.
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