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1762 V 22 Friedensvertrag von Hamburg
     

Präambel
Art. 1 Über den Frieden und die Freundschaft. Erklärung, weder direkte oder indirekte, geheime oder öffentliche Feindseligkeiten auszuüben.
Art. 2 Amnestie und allgemeines Vergessen.
Art. 3 Beendigung der Feindseligkeiten auf der Grundlage des Waffenstillstandes von Ribnitz (1762 IV 7). Räumung besetzter Gebiete und Festungen. Bestätigung des Friedens von Stockholm (1720 I 21/II 1)
Art. 4 Herstellung des freien Handels zu Wasser und zu Lande.
Art. 5 Erklärung, sich nicht in derzeit ausgetragenen militärischen Auseinandersetzungen, an denen der Vertragspartner beteiligt ist, einzumischen.
Art. 6 Bestimmungen über Gefangene.
Art. 7 Ratifikation.

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