Transkription Ausfertigungen Inhalt Drucke Kontext Kommentar Literatur Reichsarchiv (1668-05-02) Theatrum Europaeum (1668-05-02)

1668 V 2 Friedensvertrag von Aachen
     
Auf Betreiben des Heiligen Stuhls hat man sich in Aachen getroffen, um den Frieden wiederherzustellen und es wird Folgendes vereinbart.
1.    Fester, dauerhafter Friede, Konföderation und Allianz.
2.    Einstellung der Feindseligkeiten ab der Publikation des Vertrages; nach diesem Zeitpunkt gemachte Eroberungen und Gefangene werden ohne weiteres zurückgegeben bzw. entlassen.
3.    Der französische König behält die im letzten Jahr gemachten Eroberungen, i.e. Charleroi, Binche, Ath, Douay, Fort Scarpe mit Tournai, Oudenaarde, Lille, Armentieres, Courtrai, Bergen und Veurne und alle davon abhängigen Gebiete.
4.    Übergabe dieser Plätze für immer mit allen dazugehörigen Rechten; deshalb tritt der Katholische König alle seine Rechte über diese Plätze für sich und seine Erben an den französischen König ab; die dem König von Spanien geschworenen Treueide der Bevölkerung werden nichtig.
5.    Der König von Frankreich zieht seine Truppen aus der Franche Comté ab; diese wird dem König von Spanien zurückgegeben.
6.    Gegenseitige Rückgabe der bis zur Publikation des Friedens besetzten und eroberten Gebiete, außer jenen, über die der Vertrag anderes vereinbart.
7.    Alle Könige, Prinzen und Machthaber dürfen in diesen Vertrag als Garanten aufgenommen werden.
8.    Außer das was Portugal betrifft, mit dem seine Katholische Majestät inzwischen Frieden geschlossen hat, wird der Pyrenäenvertrag nicht aufgehoben bis auf die Punkte, die hier anders vereinbart wurden.
9.    Bestätigung, Publikation du Registratur des Vertrags wie im Pyrenäenvertrag vereinbart.
10.    Ratifikation.
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