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1621 XII 31 Friedensvertrag von Nikolsburg (Wien)
     

Bethlen verzichtet auf den Königstitel und auf den Anspruch auf Ungarn.
Bethlen restituiert alle Gebiete und Kriegseroberungen.
Restitutionen.
Übergaben durch Kommissäre (in Kaschau) 15 Tage nach erfolgter Ratifikation.
Vollzug in Kaschau. Alle Würdenträger des Königreichs werden von Treueeid auf Bethlen entbunden.
Bethlen muß ungarische Königskrone und Insignien nach Preßburg überführen.
Archiv der Zipser Kammer. Sonderbestimmungen.
Restitution weltlicher und geistlicher Güter.
Güterverschreibungen.
Inskriptionen.
Nobilitationen.
Güter Georg Hommonays.
Freilassung aller Gefangenen.
Bethlen sieht von Feindseligkeiten gegen den Kaiser ab.
Als Entschädigung verleiht der Kaiser die schlesischen Fürstentümer Oppeln und Ratibor an Bethlen und dessen Nachfolger. Titulatur Reichsfürst. Religionsfreiheit für Katholiken.
Bethlen erhält 7 Komitate in Oberungarn auf Lebenszeit (Sathmar, Szabolcs, Ugocsa, Bereg, Zemplén, Borsod, Abaujvár).
Freiheit der Katholischen Religion.
Zehnter.
Diese Komitate bleiben dem Königreich Ungarn jedoch inkorporiert.
Verleihungen von Gütern in diesen Komitaten müssen vom König genehmigt werden. Eid der Komitate. Nach Tod dem Bethlens besteht für die siebenbürgischen Stände kein Anspruch auf die Komitate.
Munkács.
Tokay. Ecsed.
Kaiser Ferdinand II. unterstützt die Befestigung der Komitate.
Freiheit des Handels.
Gegenseitige Auslieferung von Verbrechern.
Freiheit des Aufenthaltes.
Waffeneinfuhr ohne Zoll.
Abwerbungen von Handwerkern etc..
Kaiserlicher (und weiterer christlicher) Beistand bei Angriff durch Osmanisches Reich aufgrund dieses Friedens.
Gute Nachbarschaft.
Kaiser will zwischen Polen und Siebenbürgen vermitteln.
Unterstützung der Grenzfestungen.


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