1626 XII 20 Friedensvertrag von Preßburg | ||
Art. 1 Bethlen sieht von Feindseligkeiten gegen den Kaiser ab. Informationspflicht.
Art. 2 Restituierung konfiszierter Güter und Waffen. Abzug nach Siebenbürgen. Art. 3 Keine Unterstützung für Mansfeld. Mögliche Rückkehr der Truppen Mansfelds. Bedingungen dafür. Art. 4 Verpflichtung auf diesen Vertrag (sieben Komitate). Art. 5 Kaiserliche Kommissäre. Treueeid. Art. 6 Osmanisches Reich restituiert Damásd. Art. 7 Austausch der Gefangenen. Art. 8 Aufhebung der Treueide und Reverse. Art. 9 Garantie des Besitzes Bethlens auf Lebenszeit. Art. 10 Beilegung von Streitigkeiten durch Kommissäre. Art. 11 Bestätigung der Friedensverträge von Wien und Nikolsburg (Ausnahme: Zahlung von 30.000 Gulden durch den Kaiser). [Amnestie Kaiser Ferdinands] |