Edition Ausfertigungen Drucke Literatur Inhalt Kontext Kommentar Theatrum Europaeum (1629-09-25)

1629 IX 25 Waffenstillstand von Altmark
     
Art. 1 Waffenstillstand für 6 Jahre (bis 1. Juli 1635).
Art. 2 Enthaltung von allen Feindseligkeiten.
Art. 3 Gebietsrückgaben Schwedens an Polen. Hafen Frauenburg schwedisch.
Art. 4 Besitzstand in Livland wird eingefroren. Besitzstand Preußens und Schwedens.
Art. 5 Preußische Sequestration über Marienburg (ohne das Gebiet Elbingens) für die
Dauer des Waffenstillstands.
Art. 6 Schweden erhält einige Gebiete als Sicherheit.
Art. 7 Ausführung der Sequestration. Gebietsübergaben nach erfolgter Ratifikation.
Art. 8 Polen respektiert den Besitzstand (v.a. Marienburg) für die Dauer des
Waffenstillstandes.
Art. 9 Amnestie.
Art. 10 Kirchenrechte in den sequestrierten Gebieten. Rechte der katholischen Kirche in
Braunsberg und Neustadt. Freiheit der evangelischen Kirche.
Art. 11 Rechte in den restituierten Gebieten. Optionsrecht.
Art. 12 Garantie beweglicher Besitz. Waffen.
Art. 13 Schweden respektiert die tradierten Besitzrechte.
Art. 14 Truppenrückzug.
Art. 15 Handels- und Reisefreiheit. Status quo ante in Zollfragen.
Art. 16 Auslieferung der Gefangenen.
Art. 17 Militärische Disziplin und Überwinterung der Truppen beider im Herzogtum
Preußen.
Art. 18 Einstellung aller Aktionen im Herzogtum Preußen für die Dauer des
Waffenstillstandes.
Art. 19 Beistandspflicht bei Verletzung des Waffenstillstandes. Schutz des schwedischen
Besitzes in Preußen. Jurisdiktion.
Art. 20 Verhandlung über einen dauerhaften Frieden oder eine Verlängerung des
Waffenstillstands durch Kommissare binnen Jahresfrist.
Art. 21 Möglicher Einschluß Dänemarks, der Generalstaaten, Siebenbürgens, Bayerns, des
Kaisers binnen 5 Monaten.
Art. 22 Einhaltung des Vertrages. Zustimmung Polens und Schwedens. Ausführung der
Bestimmungen.
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