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Alte Universitätsstraße 19
55116 Mainz – Germany
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Auswahlkriterien

Auf www.ieg-friedensvertraege.de werden etwa 1.800 Friedensverträge als Digitalisat (Abbildung) der handschriftlichen Unterhändlerausfertigung(en) publiziert. Eine Auswahl dieser Verträge wird zudem in einer historisch-kritischen Edition veröffentlicht. Die Auswahl zielt darauf, die faszinierende Vielfalt von Friedensverträgen deutlich zu machen. Diese Vielfalt spiegelt sich z.B. in verschiedenen europäischen Sprachen wider, in denen die Texte abgefasst sind. Ediert wurden lateinische, deutsche und französische Verträge. Editionen dänischer, schwedischer, englischer, italienischer, spanischer, russischer und türkischer Texte können ggf. zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt werden. Vielfältig ist auch die Anzahl der Vertragspartner. So findet sich bei den edierten Verträgen als Vertragspartner der deutsche Kaiser ebenso wie die Könige von Böhmen und Ungarn, von Spanien, von Frankreich, von England, von Schweden und auch von Preußen. Auch die jeweiligen Fürsten und Herzöge von Brandenburg, Braunschweig-Lüneburg (-Wolfenbüttel, -Celle) u.v.m. treten in den edierten Verträgen als Quasi-Souveräne in Erscheinung. Vielfältig sind schließlich auch die Daten. Die ausgewählten Verträge wurden über die gesamte Zeitspanne der frühen Neuzeit, also verteilt zwischen dem 15. und 18. Jahrhundert, abgeschlossen. 

Editionsrichtlinien

Die Richtlinien, die für die Edition ausgewählter europäischer Friedensverträge der Vormoderne angewandt wurden, fußen auf den Regeln, die am 26. März 1994 von der Internationalen Kommission zur Herausgabe von Quellen zur Europäischen Geschichte (Monumenta Europae Historica) beschlossen wurden. Grundlegende und nützliche Hilfen sind ferner die von Johannes Schultze aufgestellten Richtlinien sowie die Empfehlungen des Arbeitskreises der Arbeitsgemeinschaft historischer Forschungseinrichtungen (AHF). Ergänzend hierzu konnte auf Erfahrungen aus der Edition der Acta Pacis Westphalicae (APW) zurückgegriffen werden.

Literaturhinweise:

Johannes Schultze, Richtlinien für die äußere Textgestaltung bei Herausgabe von Quellen zur neueren deutschen Geschichte, in: W. Heinemeyer (Hg.), Richtlinien für die Edition landesgeschichtlicher Quellen Marburg/Köln 1978.
AHF - Empfehlungen zur Edition frühneuzeitlicher Texte.
Antje Oschmann, Die Friedensverträge mit Frankreich und Schweden, 1: Urkunden (=Acta Pacis Westphalicae Serie III Abt. B Verhandlungsakten), Münster 1998.

Edition IEG Friedensvertraege

Editionsregeln der MEH

1. Titelkopf
1.1 Überschrift
1.1.1 Die Überschrift ist grundsätzlich vom Bearbeiter formuliert.
1.1.2 Ggfs. vorhandene Originalüberschriften bzw. Anreden sind beim Originaltext als dessen Bestandteil wiederzugeben.
1.1.3 Die Datierung in der Überschrift wird in der Form: Jahreszahl Monat (in römischen Ziffern) Tag (jeweils durch Leerstelle voneinander getrennt) angegeben (z.B.: 1635 VII 7).
1.1.4 Soweit der Ausstellungsort bekannt ist, wird er der Datierung vorangestellt vermerkt.

1.2 Referenz
1.2.1 Bei jeder Referenz soll angegeben werden, um welche Art von Text es sich handelt (z.B.: Ausfertigung, Entwurf, zeitgenössische Kopie, spätere Kopie usw., ggfs. auch Schreiberhand und Datierung). Für jedes Stück sind alle ermittelten Überlieferungsformen aufzuführen und zu belegen. In der Regel wird auf eine Unterhändlerausfertigung zurückgegriffen.
1.2.2 Das erstgenannte Belegstück ist die Textvorlage.
1.2.3 Die Folierung ist wie folgt vorzunehmen: 345r–345v.

1.3 Regest
1.3.1 Das (Kopf)regest stellt eine stichwortartige Aufzählung (keine Analyse!) der behandelten Gegenstände dar und ist möglichst kurz zu fassen.
1.3.2 Originalregesten (z.B. Inventaire von Le Grand) werden wie eine Originalvorlage behandelt und im Druck an der entsprechenden Stelle wiedergegeben.


2. Text
2.1 Sigel
2.1.1 [ ] : Ergänzung des Bearbeiters (durch eine Anmerkung zu erläutern).
2.1.2 [...] : Auslassung des Bearbeiters (durch eine Anmerkung zu erläutern).
2.1.3 [: :] : Dechiffrierte Textpassage.
2.1.4 *** : Auslassung in der Textvorlage (durch eine Anmerkung zu erläutern).
2.1.5 < > : Unsichere Lesart (durch eine Anmerkung zu erläutern. z.B. Anzahl der Wörter).
2.1.6 <...> : Unleserliche bzw. verderbte Textstelle (durch Anmerkung zu erläutern).
2.1.7 Korrekturen im Text werden durch Anmerkung gekennzeichnet und ggf. erläutert.

2.2 Rechtschreibung und Orthographie
2.2.1 Zeichensetzung wird so weit zum Verständnis nötig (moderat) ergänzt oder korrigiert.
2.2.2 Groß-/Kleinschreibung wird zum besseren Verständnis modifiziert.
2.2.3 U/v und i/j werden ausgeglichen, sofern nicht der Schreiber deutlich unterscheidbare Buchstaben jeweils für u und v, i und j benutzt.
2.2.4 Akzente werden dort ergänzt, wo ein gleiches Wort ohne Akzent existiert (Beispiel: à als Präposition zur Unterscheidung von a als Form von avoir; traité als Substantiv zur Unterscheidung von der Verbform traite). So wird auch verfahren bei Adjektiven und in Einzelfällen zur Verbesserung des Verständnisses (Beispiel: indivisée trinité statt indivisee trinite).

2.3 Chiffrierung/Dechiffrierung
2.3.1 Sigel für dechiffrierte Textpassagen s.o. 2.1.3
2.3.2 Decknamen werden übernommen und anschließend in Sigel 2.1.3 aufgelöst.
2.3.3 Eventuell durch Chiffrierung und anschließende Dechiffrierung entstehende Verdoppelung von Textteilen werden ohne Kennzeichnung eliminiert.

2.4 Marginalien
2.4.1 Gliedernde Marginalien werden wie Überschriften den zugehörigen Textpassagen vorangestellt und durch Buchstabenanmerkung gekennzeichnet.

2.5 Hervorhebungen (z.B. Unterstreichungen) werden durch Buchstabenanmerkung kenntlich gemacht (z.B.: "a - b unterstrichen").

2.6 Abkürzungen werden in der Regel aufgelöst.

2.7 Zahlenangaben werden entsprechend der Textvorlage wiedergegeben.

2.8 Eigennamen werden unabhängig von der Textvorlage stets großgeschrieben.

2.9 Unterschriften werden unabhängig von der Textvorlage wie Eigennamen behandelt (Majuskel also nur für Anfangsbuchstaben).

2.10 Originalregesten s.o. 1.3.3

2.11 Originalüberschriften und förmliche Anreden s.o. 1.1.2.


3. Anmerkungsapparat

3.1 Anmerkungen sind grundsätzlich knapp gefasst. Sie erscheinen als Fußnoten.

3.2 Textkritische Anmerkungen werden durch Buchstaben, inhaltliche Anmerkungen werden durch Zahlen numeriert.

3.3 Die Literaturangaben können in den Anmerkungen gekürzt erfolgen, sind aber dann im Literaturverzeichnis vollständig wiederzugeben.


4. Literaturverzeichnis
Im Literaturverzeichnis werden die in den Anmerkungen zitierten Titel aufgeführt.