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Europäische Friedensverträge der Vormoderne online

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Das Leibniz-Institut für Europäische Geschichte (IEG) publiziert auf www.ieg-friedensvertraege.de eine Auswahl von 1.800 bi- und multilateralen europäischen Friedensverträgen aus dem Zeitraum zwischen 1450 bis 1789. Die Friedensverträge wurden zwischen 2005 und 2010 in einem DFG-geförderten Projekt am IEG erschlossen, digitalisiert und im Open Access veröffentlicht.

Friedensverträge zwischen Dynastien und Gemeinwesen sind ein wichtiges kulturelles Erbe, die eine zentrale Grundlage zur Erforschung vormoderner Friedenswahrung, Friedensvertragspraxis und -theorie bilden. Die historische Forschung, sofern sie sich mit Krieg und Frieden beschäftigt, hat bislang mangels Alternativen auf Vertragssammlungen aus dem 18. Jahrhundert (Dumont, Martens)  oder auf moderne, aus dem 20. Jahrhundert stammende Veröffentlichungen zurückgegriffen, die aber weder vollständig sind noch historisch-kritischen Ansprüchen genügen (Parry, Grewe). Nicht selten finden sich Fehler, die nur durch den Vergleich der Druckvorlage mit den »Originalen« nachweisbar sind. Inhaltsangaben und Kommentierungen, die die Nutzung des Quellenmaterials erleichtern würden, standen bislang nicht zur Verfügung. Schon die Frage, in welcher Sprache die »Originale« von Friedensverträgen ausgefertigt wurden, war oft nicht leicht zu beantworten, weil die genannten älteren und neueren Sammlungen sehr oft nur oder auch Übersetzungen abdrucken.

www.ieg-friedensvertraege.de bündelt ein in Archiven über ganz Europa verstreutes, schwer zugängliches und teilweise noch nicht nachgewiesenes kulturelles Erbe. Bei den hier publizierten Verträgen handelt es sich zumeist um Unterhändlerausfertigungen, aber auch – orientiert an der Überlieferung – um Ratifikationen und Abschriften. Teilweise wurden die Urkunden auch durch Drucke ergänzt. Die Kombination von Digitalisat und textkritischer Edition stellt die Forschung erstmals auf feste Füße.

Als Friedensverträge werden nach einer Definition von Hermann Weber solche Verträge verstanden, die in Verbindung mit dem Ende eines Krieges (im weiteren Sinne, also auch Waffenstillstände oder Waffenruhen) stehen, oder deren Intention (expressis verbis oder indirekt) die Verlängerung, Befestigung oder Ausweitung des Friedenszustandes (oder eines synomymen Begriffs) ist. Diese Definition unterscheidet sich von anderen Begriffsklärungen dadurch, dass der Fokus auf die Bemühungen der Vertragspartner gerichtet ist, Frieden nicht nur nach einer militärischen Auseinandersetzung herzustellen, sondern ihn schon vor Ausbruch etwaiger Kampfhandlungen zu bewahren.