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Schmidt-Rösler, Andrea *
Dr. Andrea Schmidt-Rösler, wissenschaftliche Mitarbeiterin am DFG-geförderten Projekt »Europäische Friedensverträge der Vormoderne - online«



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Vor den Teilungen. Der »Ewige Friede« (1768) zwischen Polen und Russland

ISSN: 1867-9714

Gliederung:
1. Vorwort
2. Zur Genese des Vertrages
2.1. Russische Intervention und Präsenz
2.2. Die Dissidenten-Problematik
3. Der Weg zum Vertrag
4. Der Vertrag
4.1. Inhalt und Bedeutung
4.2. Die Zweisprachigkeit des »Ewigen Vertrages«– ein interessantes Detail frühneuzeitlicher Vertragsgestaltung
4.3. Die Beurteilung des Vertrages
5. Literaturverzeichnis

Anmerkungen
Zitierempfehlung

Text:

1. Vorwort

Die Teilungen Polens sind ein bedeutender und bekannter Aspekt der europäischen Geschichte und – so könnte man annehmen – auch in der deutschen Historiographie ein gut erforschtes wissenschaftliches Terrain. Dass dies vor allem in den gesamteuropäischen Implikationen noch wenig gilt, haben zuletzt Michael G. MÜLLER und Jerzy LUKOWSKI konstatiert.[1]

MÜLLER, Teilungen Polens 1984, S. 7–11, LUKOWSKI, Guarantee 1983, S. 60. MÜLLER gilt als Standardwerk, das einen Literaturüberblick zu den Teilungen (mit Bewertung und Einordnung in den Forschungsdiskurs) bietet; zu verweisen ist ebenfalls auf: CEGIELSKI, Das Alte Reich und die erste Teilung Polens 1988. LEŚNODORSKI, Les partages 1963, S. 7–30 sowie SEREJSKI, Europa 1970 sowie MÜLLER, Hegemonialpolitik 1998 und die Arbeiten von LUKOWSKI.
Die Analyse des neu und erstmals edierten und übersetzten »Ewigen Friedens«[2]
Vgl. SCHMIDT-RÖSLER, Der »Ewige Friede« zwischen Polen und Russland, http://www.ieg-friedensvertraege.de/publikationsportal/ (eingesehen 15. Dezember 2008)
, der am 24. Februar 1768 in Warschau von Polen und Russland unterzeichnet wurde, fügt sich in den Themenkomplex der Vorgeschichte der Teilungen Polens[3]
Die Forschungsdebatte über die Periodisierung der Vorgeschichte der Teilungen lässt sich in drei Ansätze zusammenfassen: 1. Gemäß der diplomatiegeschichtlich ausgerichteten, meist älteren Literatur, setzt diese Phase mit dem letzten Interregnum 1763/64 und spätestens mit dem Jahr 1768 ein; so KAPLAN, The first partition 1962; vgl. auch den Überblick in: SEREJSKI, Europa a rozbiory Polski 1970. 2. Vor allem die polnische Historiographie zwischen 1945 und 1989 sieht den Ursprung der Teilungen im 17. Jahrhundert und hebt dabei –  der herrschenden Ideologie verhaftet –  auf überwiegend wirtschaftliche und soziokulturelle Aspekte ab, vgl. den Überblick bei: ZERNACK, Schwerpunkte und Entwicklungslinien 1972. 3. Der aktuelle Forschungsansatz geht davon aus, dass mit dem Nordischen Krieg (1700–1721) und dem daraus resultierenden Machtzuwachs Russlands die Machtstrukturen in Osteuropa sich so wandelten, dass die Balance, in der die Republik Polen ihren Erhalt fand, ins Wanken geriet. Diesem eingeschränkten außenpolitischen Handlungsspielraum folgte auch der Verlust der innenpolitischen Handlungsfähigkeit; so u.a. zusammenfassend MÜLLER, Teilungen Polens 1984, S. 12–14 (mit weiterführender Literatur). Die Rolle Russlands erfährt in der polnischen Historiographie eine tendenziöse Wertung. Während vor allem im 19. Jahrhundert die »natürliche« Feindschaft zur Unabwendbarkeit der Teilung zugunsten Russlands (und Preußens) führte, wurde die Rolle Russlands zwischen 1945 und 1989 eher marginalisiert, vgl. z.B. TOPOLSKI, Reflections 1973.
ein und ist unter dem Aspekt der polnisch-russischen Beziehungen zu betrachten. So soll ein Beitrag geleistet werden, diese Beziehungen quellenmäßig zu erschließen, ein Desiderat, das Christine ROLL jüngst generell für russische, insbesondere aber für russisch-polnische Verträge beklagte.[4]
ROLL, Politisches Kalkül 2006, Abs. 53: »Noch mühsamer ist die Suche nach verlässlichen Texten der russisch-polnischen Verträge, für deren Publikation offenbar in keiner Phase der stets schwierigen russisch-polnischen Beziehungen Interesse bestand.«

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2. Zur Genese des Vertrages

2.1. Russische Intervention und Präsenz

Der »Ewige Friede« ist ein nicht unwesentlicher Mosaikstein der polnisch-russischen Beziehungen. Hier manifestierte sich im polnischen Bewusstsein erstmals der direkte russische Einfluss auf die polnische Politik. Die in den folgenden Jahrhunderten schmerzlich empfundene Hegemonie zeigte sich sowohl in der Phase der Vorbereitung des Vertrages als auch in seiner völkerrechtlichen Ausgestaltung.

Die russische Einflussnahme auf Polen hat ihre Wurzeln in der Zeit des »Großen Nordischen Krieges« (1700–1721) und in dem sich an dieser »Epochenschwelle« ab 1697 in Osteuropa vollziehenden außenpolitischen Konstellationswandel. Polen sah in dieser Auseinandersetzung zunächst nicht nur die Chance, Livland als erbliches Herzogtum der polnischen Krone einzuverleiben, sondern vor allem Schwedens Rolle als Führungsmacht im Ostseeraum in Frage zu stellen.[5]
Weiterführende Literatur u.a.: ZERNACK, Der große Nordische Krieg 1991; KUNISCH, Aufstieg neuer Großmächte 1996; MUSZYŃSKA, Rzeczpospolita w dobie wielkiej wojny północnej 2001 und FROST, The Northern Wars 2000.
Im Streben nach einer Neuverteilung der Macht bot sich eine Kooperation mit Russland gegen Schweden an. Für Polen bedeutete der Nordische Krieg letztlich jedoch ein militärisches, politisches und wirtschaftliches Desaster: das Land litt unter der schwedischen Besatzung, bürgerkriegsähnliche Zustände schwächten den Staat und mit Stanislaus/Stanisław Leszczyński gab es einen von Schweden gestützten »Gegenkönig«, der nach dem Frieden von Altranstädt (1706 IX 14)[6]
Text und Edition: Friedensvertrag von Altranstädt, Schweden, Sachsen(-Polen), 1706 IX 14/24, bearb. v. Andrea SCHMIDT-RÖSLER, in: DUCHHARDT / PETERS, www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 26.11.2008)
August II. (den Starken) vom polnischen Thron verdrängte. Im Juli 1709 besiegte Zar Peter der Große bei Poltawa das schwedische Heer und leitete die Wende im Krieg ein. Kurz darauf, am 20. Oktober 1709, schloss der abgesetzte König August II. von Sachsen ein Bündnis mit Russland, in dem er sich als Gegenleistung für die Unterstützung seines Thronanspruchs zur Fortführung des Kampfes gegen Schweden an der Seite Russlands verpflichtete. Gestützt auf dieses Bündnis kehrte August II. auf den polnischen Thron zurück. Er hatte erstmals einen Schritt in eine außenpolitische Richtung getan, deren Konsequenzen noch nicht abschätzbar waren. Die durch die inneren Probleme ohnehin reduzierte außenpolitische Handlungsfähigkeit wurde weiter empfindlich eingeschränkt.

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Parallel zu diesem außenpolitischen Moment, das Polen aus Gründen der Machtbalance eine Orientierung an Russland suchen ließ, verstärkte ein innenpolitisches Moment diese Tendenz. Polen befand sich seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts in einer schwierigen Lage. Konkurrenz zwischen Adel und (Wahl-)König sowie innerhalb der Szlachta und der rivalisierenden Magnatenhöfe verhinderte die Reformen, die nötig gewesen wären, um den  Staat zu modernisieren und damit auch gegen Einflüsse und Begehrlichkeiten von außen zu festigen. Das Bestreben eines Teils der Szlachta, sich in Kriegs- und Friedenszeiten mit ausländischen Mächten zu verbünden, um ihre eigenen Interessen abzusichern, trat vor allem dann politisch besonders deutlich hervor, wenn Staat und König sich um eine Stärkung ihrer Position bemühten, um die strukturelle Krise beizulegen.[7]
LUKOWSKI, Towards Partitons 1985, S. 560, 562–563 zeigt Einzelbeispiele adeliger, an Russland orientierter Außenpolitik aus der zweiten Hälfte des 17. und der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Vgl. auch SCOTT, Emergence of Eastern Powers 2001. LUKOWSKI, Towards Partitions 1985, S. 561, weist darauf hin, dass der Adel ohnehin die polnische Außenpolitik dominierte bzw. für die eigenen Latifundien außenpolitisch selbständig agierte. So akkreditierte Russland im Nordischen Krieg diplomatische Vertreter bei den einzelnen Heeresführern (hetmani). Zur Nicht-Existenz einer monarchischen diplomatischen Tradition vgl. LUKOWSKI, Partitions 1999, S. 10–11.
 
Das Ereignis, das Russland für die nächsten Jahrzehnte in die polnische Innenpolitik involvierte, war eine Adelsrevolte gegen August II. von Sachsen-Polen, der seit seiner Wiedereinsetzung als polnischer König 1709 zunehmend absolutistische Tendenzen zeigte. Dagegen wandte sich 1716 ein Teil der Szlachta, der sich in der Konföderation[8]
Eine Konföderation (poln.: konfederacja) ist ein Zusammenschluss von Adeligen, der der Erreichung eines bestimmten Ziels dient. Es gilt das Prinzip der Stimmenmehrheit. Auch ein außerordentlicher Sejm konnte sich zur Generalkonföderation erklären, und sich damit über das Liberum veto hinwegsetzen.
von Tarnogród zusammen schloss und dem Land erneut bürgerkriegsähnliche Zustände bescherte. Um dieses zu beenden wandte sich August II. an seinen Bundesgenossen Russland. Zar Peter vermittelteunter Präsenz russischer Truppenam 3. November 1716 den sog. »Warschauer Pazifikationstraktat«, den ein »stummer« Sejm zu Grodno am 1. Februar 1717 annahm. August II. blieb zwar König, musste seine absolutistischen Tendenzen jedoch hintanstellen. Die Verfassung mit dem Liberum veto als wichtigstem Adelsinstrument[9]
Das Recht des einzelnen Adeligen auf Einspruch geht auf das Gesetz Nihil Novi von 1505 zurück, das für die Verabschiedung von Gesetzen Einstimmigkeit im Sejm festlegte. Ab der Mitte des 17. Jahrhunderts entwickelte es sich zum Instrument politischer Blockade. Vgl. WÓJCIK, Liberum veto 1992 und MÜLLER, Polen zwischen Preußen und Russland 1983, S. 113–149.
wurde in ihrer bestehenden Form festgeschrieben und damit alle Versuche, nötige Staatsreformen durchzuführen, beendet. Noch wurde die Souveränität Polens nicht angetastet, wohl aber hatte sich erstmals der russische Einfluss auf die polnische Innenpolitik deutlich manifestiert. Die gravierendste Folge jedoch war, dass von nun an russische Truppen in Polen präsent blieben;[10]
Zusammen mit der vertraglisch verankerten Begrenzung des königlichen Heeres kam dies einer »Demilitarisierung« gleich, so MÜLLER, Polen zwischen Preußen und Russland 1983, S. 7. MÜLLER, Teilungen Polens 1984, S. 17, sieht hier noch kein »förmliches Protektorat«. LUKOWSKI, Towards partitions 1985, S. 561, urteilt: »It was not a guarantee, but it was close. It was certainly regarded as a guarantee or, at very least, some sort or real title to a protectorate over Poland by the Russians.« HOENSCH, Sozialverfassung und politische Reform 1973, S. 158–159, sieht hier bereits ein Militärdiktat begründet, dass eine russische »Suprematie« nach sich zog.
Russland hatte sich mit Polen ein Instrument zur Sicherung seiner »hegemonialen Expansionsabsichten«[11]
KUNISCH, Aufstieg neuer Großmächte 1996, S. 90. Zum partage-Gedanken sowie den russischen und preussischen Vorstellungen vgl. LEWITTER, Vorgeschichte 1990, LUKOWSKI, Partitions 1999, S. 11–19 und SCHULZE-WESSEL, Epochen 1991. Im Frieden von Nystadt, unterzeichnet als Endpunkt des großen Nordischen Krieges am 30. August 1721 von Schweden und Russland, sicherte Russland diesen Anspruch völkerrechtlich ab. Text: Friede von Nystadt, RusslandSchweden, 1721 VIII 21, in: DUCHHARDT / PETERS, www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 16.11.2008)
nach Westen geschaffen.

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Der im Nordischen Krieg wurzelnde außenpolitische Umbruch veränderte auch die Lage Polens im europäischen Mächtesystem. Ab 1721 zeichnete sich eine Annäherung der beiden erstarkten Nachbarmächte Preußen und Russland ab.[12]
Zu Ansätzen vor 1721 vgl. LEWITTER, Vorgeschichte 1990. Allg. zu den russisch-preußischen Beziehungen mit Berücksichtung der Auswirkungen auf Polen: SCHULZE-WESSEL, Epochen 1991.
Polen, geographisch in der Mitte gelegen, wurde zum Gegenstand russisch-preußischer Diplomatie. 1726 schlossen die neuen Partner einen Allianzvertrag, der zum ersten Mal eine vertragliche Absprache über Polen enthielt, die darauf abzielte, den politischen (und auch territorialen) Status quo zu zementieren. Die Bündnispartner verpflichteten sich nicht nur, das Herzogtum Kurland in seinem bisherigen Status zu erhalten (1. Geheimartikel), sondern auch das Wahlkönigtum sowie den verfassungsmäßigen Status Polens zu bewahren (3. Geheimartikel) und das Wahlkönigtum gegen jeden Versuch der dynastischen Verfestigung zu schützen.[13]
Dem war im Februar 1720 das »Potsdamer Abkommen« vorausgegangen, das mit dem gemeinsamen Ziel, eine Verfestigung der Union zwischen Sachsen und Polen zu verhindern, eine erste Manifestation gemeinsamen Politik gegen Polen darstellt, LOEWE, Preussens Staatsverträge 1913, S. 243–247. Text des am 10. August 1726 zu St. Petersburg abgeschlossenen Vertrags bei LOEWE, Preussens Staatsverträge 1913, S. 301–311; im dritten Geheimartikel, S. 310–311, heißt es, dass die Vertragsparteien sich verpflichten, »…erwähnte Kron und Republique bei ihren bisherigen Verfassungen und Freiheiten, Prärogativen und Vorrechten zu erhalten« und bei einer künftigen Königswahl »beiderseits Majestäten gemeinsamlich Sich dahin aufs sorgfältigste bearbeiten wollen, damit der königlich polnische Thron mit einem Ihnen und Ihre Interessen convenablen Successore wieder besetzet werde, als haben Ihre Kaiserl. Maj von allen Reußen sich hiemit solchergestalt weiters darüber erklären wollen,…dass dieser Successor ein geborener polnischer Edelmann sein solle und müsse.« Die Allianz wurde am 9. September 1729 in Moskau erneuert (LOEWE, Preussens Staatsverträge 1913, S. 393–394) und dabei der dritte Geheimartikel um folgenden Wortlaut ergänzt: »…dass beiderseits Majestäten der République Polen freie Königswahl mainteniren helfen und keineswegs derselben hierunter habenden Rechte präjudiciren wollen.« (LOEWE, Preussens Staatsverträge 1913, S. 393). Am 30. September 1730 wurde der Vertrag abermals bestätigt; neu war nun ein Passus über die Dissidentenfragen; dazu vgl. unten.
Im sog. »Loewenwoldschen Vertrag« schloss sich Wien erstmals der Allianz (»Drei schwarzen Adler«, Entente Cordiale) an, die vor allem angesichts der anstehenden Königswahl eine gemeinsame Polenpolitik festlegte. Für die polnische Innenpolitik war nicht nur die Frage der Stellung zur Königswahl von Belang, sondern auch der deutlich ausgedrückte Wille der späteren Teilungsmächte, keine den polnischen Staat stärkende Verfassungsreform zuzulassen.[14]
Text des Vertrages vom 13. Dezember 1732 in: LOEWE, Preussens Staatsverträge 1913, S. 429–440. In Art. 1 einigten sich die Vertragspartner, bei der polnischen Königswahl einen gemeinsamen Kandidaten zu unterstützen, der »für die Erhaltung der Republique Freiheit und damalige Verfassung« geeignet schien. Dies richtete sich gegen französische Thronprätentionen und gegen die Einmischung Frankreichs  und des Osmanischen Reichs. In Art. 2 kam man überein, eine geheime Wahl zu garantierenauch gegen eine mögliche Opposition in Polen: »…zwischen allerseits höchsten Paciscenten [ist] beschlossen worden, zur Zeit der bevorstehenden Wahl eine Armee auf denen polnischen Grenzen zusammenzuziehen, nicht um die Wahl für das gemeinschaftliche in Vorschlag zu bringende Subjectum mit Gewalt der Waffen zu erzwingen,….sondern vielmehr, um die der polnischen Nation freie Wahlgerechtsame gegen alle fremd Beeinträchtigungen zu unterstützen, auch alles, was sonsten quocunque demum modo contra constitutiones regni dörfte versucht … werden wollen.«
 
Der Polnische Thronfolgekrieg (1733–1735/38) brachte schließlich die Bestätigung des Wettiners August III. auf dem polnischen Königsthron. Russland hatte damit gegen die französischen Interessen obsiegt, und das »Protektoratssystem der drei Schwarzen Adler« hatte seinen Mechanismus zur politischen Steuerung Polens bekräftigt.[15]
MÜLLER, Teilungen Polens  1984, S. 20, S. 22. sowie MÜLLER, Polen zwischen Preußen und Russland 1983. Für eine einheitliche Polen-Politik waren die Interessen jedoch zu heterogen. Vor allem Preußen und Österreich standen politisch und territorial (Schlesien) in Konkurrenz. So kam es besonders zwischen Preußen und Russland zu einer Kooperation, die Klaus ZERNACK mit dem Schlagwort »negative Polenpolitik« gekennzeichnet hat., vgl. ZERNACK, Negative Polenpolitik 1991.
Bis zur entscheidenden, letzten Wahl eines polnischen Königs 1764 boten sich für Preußen und vor allem für Russland weitere Ansatzpunkte an, um in das Geschehen in Polen einzugreifen. Ein besonders brisanter Punkt war die sog. »Dissidentenfrage«, die bereits seit Anfang des 18. Jahrhunderts in der Diskussion war und nun vom Zaren zunehmend politisch instrumentalisiert wurde.

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2.2. Die Dissidenten-Problematik

In Polen vollzog sich ab Anfang des 18. Jahrhunderts in diametralem Gegensatz zur westeuropäischen Aufklärung eine Abkehr von der zuvor sprichwörtlichen »polnischen Toleranz«.[16]

TAZBIR, Toleranz 1977.
Nicht unbedeutenden Einfluss darauf hatte der Nordische Krieg, der die Vorurteile gegen die Protestanten als »Verbündete« Schwedens wachsen ließ. Polen hatte im 18. Jahrhundert elf bis zwölf Millionen Einwohnern, von sechs Millionen der katholischen und vier Millionen der unierten Kirche angehörten. Die nicht an Rom gebundenen Christen, zusammengefasst unter dem Begriff »Dissidenten«, machten weniger als 10% der Bevölkerung aus. 500.000 gehörten der Orthodoxie und 200.000–300.000 den reformierten Kirchen an. Vor allem in den westlichen Teilen Polens gehörten auch Mitglieder der Szlachta der evangelischen Kirche an.[17]
SCOTT, Emergence 2001, S. 175; LUKOWSKI, Partitions 1999, S. 21–24.
Schrittweise, in einer Reihe von Einzelmaßnahmen, verloren die orthodoxe Kirche und die evangelischen reformierten Gemeinschaften wichtige Rechte. So untersagte der Sejm 1716 den Dissidenten, neue Kirchen zu errichten und verfügte gleichzeitig die Niederreißung der nach 1632 errichteten Gebetsstätten. Ab 1717 wurden die Dissidenten von den Ämtern der Landboten, Gerichtshöfe und Regierungskommissionen ausgeschlossen und damit der protestantische Adel aus öffentlichen Ämtern gedrängt.[18]
Vgl. dazu: FRIESE, Beyträge zu der Reformationsgeschichte 1786, II/II, S. 300–403. FRIESE gibt eine Zusammenstellung der Maßnahmen gegen die Dissidenten im 18. Jahrhundert (S. 323–329) und vor allem für die von Russland und Preußen seit 1717 monierte Entwicklung (mit Überblick über die gesetzlichen Änderungen, S. 329–403).
 

Von mehr als symbolischer Bedeutung war eine Ausschreitung im Jahr 1724 in der evangelischen Stadt Thorn, als sich die evangelische Gemeinde bei der Ausübung eines Beisetzungsritus von Jesuiten beeinträchtigt fühlte, und daraufhin das Jesuitenkolleg stürmte und zerstörte. Die Stadtverwaltung blieb passiv und erhielt vom Warschauer Hofgericht eine drastische Strafe. Der Bürgermeister wurde zusammen mit 13 Bürgern zum Tode verurteilt (sog. »Thorner Blutgericht«) und die bis dato lutherische Marienkirche der katholischen Kirche übergeben.

Im Kontakt der evangelischen Gemeinden zu Preußen bestand jedoch ein »Kommunikationsnetzwerk«[19]

SCHULZE-WESSEL, Religiöse Intoleranz 2002, S. 63–78.
, so dass nicht zuletzt dieses Ereignis Anlass zum Eingreifen in polnische Angelegenheiten wurde. Dieses »Bild von der religiösen Intoleranz« Polens[20]
Ebd., S. 77.
wurde nicht nur von Preußen, sondern vor allem auch von Russland gepflegt[21]
LEWITTER, Peter the Great and the Polish Dissidents 1954, S. 75–101.
und war Anlass, Legitimation (und Vorwand) für eine enge Kooperation der beiden Mächte gegen Polen. Am 30. September 1730 erweiterten sie den seit 1726 bestehenden Allianzvertrag um einen Separatartikel, der die Wiederherstellung der Rechte und der Gleichberechtigung der Dissidenten erstmals als Vertragsziel definierte: Angesichts der jahrelangen »schweren Unterdrückung … haben [sie] sich miteinander dahin … verbunden, dass sie … ermelte Dero Glaubensgenossen, nämlich die unter dem Namen der Dissidenten begriffene griechische, evangelisch-reformierte und lutherisch Eingesessene des Königreichs Polen und Großherzogtums Litthauen, bester Maßen protegieren und durch gute Officia und nachdrückliche Vorstellungen bei dem Könige und der République Polen es dahin zu richten und zu befoderen äußerst bemüht sein wollen, daß mehrbesagte Dissidenten griechischer und protestantischer Religion zu denen Privilegien, Freiheiten, Rechten und Gerechtigkeiten, welche ihnen von Alters her, so in geistlichen und weltlichen Sachen, competiret und zugestanden, nachgehends aber größesten Theils geschmälert« worden waren.[22]
Text in: LOEWE, Preussens Staatsverträge 1913, S. 395–397, hier S. 396–397.
Ein weiterer Bündnisvertrag vom 31. März 1764 hatte das Ziel, den Status quo in Europa zu erhalten. Bezüglich Polen wurde in einem geheimen Zusatzartikel verankert, das Wahlkönigtum und die Verfassung zu erhalten: »à la force des armes pour garantir la République du renversement de constitution et de ses loix fundamentales.«[23]
MARTENS, Recueil 1817, I, S. 89–94.

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3. Der Weg zum Vertrag

Nach dem Tod August III. wurde am 6. September 1764 Stanislaus/Stanisław August Poniatowski zum polnischen König gewählt.[24]

Details zu ihm bei ZAMOYSKI, The last king 1992 und ROSTWOROWSKI, Ostatni Król 1966.
Die Zeit des Interregnums 1763/1764 hatte erneut gezeigt, in welchem Maße die Nachbarmächte Preußen und Russland bereits in die polnische Politik involviert waren. Vor allem die Beziehung zu Russland erhielt nach dem Tod Augusts III. eine neue Qualität: die Einflussnahme auf die polnische Innenpolitik erreichte ein bis dato nicht gekanntes Ausmaß. Zarin Katharina hatte anlässlich der anstehenden Königswahl den russischen Residenten in Warschau, Hermann von Keyserling und Nikolai Repnin, den politischen Kurs vorgeben. Allein der Titel »Instruction…sur la conduite qu´ils doivent suivre afin de perpétuer l´anarchie en Pologne« zeigt das politische Konzept in aller Deutlichkeit.[25]
Text in: D´ANGEBERG, Receuil des Traités 1862, S. 3–11.

Die Wahl Poniatowskis wurde flankiert von einer beträchtlichen Anzahl  russischer Truppen; über 10.000 Soldaten befanden sich in Warschau[26]
Warschau hatte 1760 ca. 28.000 Einwohner. Vgl. LUKOWSKI, Partitions 1999, S. 7.
und sicherten die Wahl des russischen Kandidaten, der von 1754 bis 1758 Diplomat am Hofe Katharinas gewesen war. Mögliche polnische Proteste sollten zwei Deklarationen entkräften, die darum bemüht waren, die russische Präsenz zu rechtfertigen. Sie betonten, diein den Augen Russlands ohnehingeringe Zahl »Schutztruppen« sei allein zum Schutz des polnischen Staates und seiner Verfassung sowie zur Stabilisierung der polnisch-russischen Grenze da.[27]
Texte in: D´ANGEBERG, Receuil des Traités 1862, S. 13–15 (Déclaration publique et officielle de Chathérine II., en anonçant aux Polonais qu´elle maintiendra toujours les libertés et l´independance de la Pologne, qu´elle ne partagera point ce pays et qu´elle s´opposera même à ce partage si jamais une puissance quelconque formait un pareil projet; qu´enfin elle ne déviera jamais du chemin de la justice, de la vérité, de la magnanimité et de l´humanité) und S. 19–20 (Déclaration russe pour justifier l´envahissement de la Pologne par les troupes moskovites dans le but de maintenir toutes les libertés polonaises, Warschau 23. April 1764).
Dennoch protestierte der Wahl-Sejm gegen die Behinderung und Beeinflussung seiner Arbeit.[28]
Text in: D´ANGEBERG, Receuil des Traités 1862, S. 21–22 (Protestation des ministres, évêques, palatins, castellans et nonces ou députés polonais, contre les violences que les trois puissances voisins exercent sur la Pologne et sur l´imposition du candidat au trône de la Diète de convocation; 10.5.1764).

Poniatowski gehörte dem mächtigen Czartoryski-Clan (»die Familie«) an, der ausländische Thronkandidaten zu verhindern suchte. Russland fand in ihm einen Kandidaten, der ohne  große »Hausmacht« in Polen war, damit keinen zu starken Stand im eigenen Land hatte und zudem mit keinem anderen europäischen Land, insbesondere nicht mit Frankreich, in Verbindung stand. Mit Preußen sicherte sich die Zarin durch einen weiteren Allianzvertrag ab, derwie die früheren auchden Erhalt der polnischen Verfassung und den Schutz der Dissidenten als Vertragsziel postulierte.[29]

Text des Vertrages vom 31. März 1764 in: MARTENS: Receuil des Traités et Conventions 1883, IV, S. 11–33.
Katharina begründete dies mit dem fundamentalen Interesse Russlands an stabilen Grenzen, dieda die Grenz-regulierungskommission des Vertrags 1686[30]
Vgl. Anm. 31.
nicht zusammengetreten seivon polnischer Seite aus noch immer nicht genügend anerkannt werde. So kontrolliere Polen gemäß der jüngsten russischen Katastervermessung Grenzgebiete, v. a.  im Raum Kiew, die eigentlich dem Russischen Reich unterstehen sollten. Die Zarin spricht eine deutliche Sprache: »… nous devons porter toute notre attention à ce que la forme actuelle du gouvernement polonais soit maintenue intégralement, qu´on ne change point la loi de l´unanimité dans les Diètes, que la force armée ne soit jamais augmentée; en cela se repose la base principale des profits de notre empire, c´est par là que nous influerons directement sur la politique européenne.« Repnin und Keyserling wurden unterrichtet, dass russische Truppen an der Grenze zusammengezogen worden seien und diese in Bereitschaft stünden, in Polen direkt einzugreifen. Darüber hinaus ermächtigte Katharina ihre Residenten, durch Geldmittel die russische Einflussnahme in Polen zu erhöhen.

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Nikolaj Repnin, nach dem Tod Keyserlings (Oktober 1764) alleiniger russischer Gesandter in Warschau, erhielt im Oktober 1764 in einer geheimen Instruktion den Auftrag, mit dem König einen »speziellen Akt« auszuhandeln, in dem der 1686 zu Moskau geschlossene Frieden bestätigt[31]
Der »Ewige Friede« wurde am 26. April/6. Mai 1686 in Moskau unterzeichnet. Er bestätigte die am 30. Januar 1667 im Waffenstillstand von Andrussovo auf 13 Jahre festgelegten Abmachungen, darunter die Abtretung großer Teile der Ukraine (mit Kiew und Smolensk) an Russland. Polen büßte damit seine Vormachtstellung ein. Vgl. LEWITTER, The Russo-Polish treaty of 1686 1964 sowie WÓJCIK, ROKOWANIA 1994. Druck des Moskauer Vertrages von 1686: CTS 17, S. 493–504 (lat; frz.). Waffenstillstand von Andrussovo, Russland, Polen, 1667 I 20, in: DUCHHARDT / PETERS, www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 16.11.2008)
, die offenen Grenzfragen sowie die Dissidentenfrage gelöst und Russland als Garant der polnischen Verfassung eingesetzt werden sollte. Eine Verhandlungs-kommission war für die Ausarbeitung des Vertrags vorgesehen. Dieser Plan ließ sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht durchsetzen. Wiederholt wurde er erst nach den veränderten politischen Ausgangsbedingungen 1767.
Gleichzeitig verstärkte Russland die Bemühungen in der Dissidenten-Frage. Am 14. September 1764 protestierte es in einer Note gegen die Unterdrückung eines »beachtlichen Teils des Bevölkerung«. Sie sollten die ihnen nach den polnischen Fundamentalgesetzen zustehenden Rechte, besonders das Recht der freien Religionsausübung, erhalten.[32]
Druck (frz.) in: MARTENS, Recueil I 1791, I, S. 340–341. Unterzeichnet war das »Mémoire de la Russie en faveur des Dissidens de Pologne« von Nikolai Repnin und Graf von Keyserling. Vom gleichen Tag ist ein Mémoire Preußens ähnlichen Inhalts datiert; Druck: MARTENS, Recueil I 1791, S. 342–344.

Der Konflikt verschärfte sich, als Poniatowski mit einem weit reichenden Staatsumbau begann. Der Sejm erklärte sich zur Generalkonföderation und schuf damit die Möglichkeit, das Liberum veto zu umgehen und die notwendigen Reformen zu verabschieden. Russland war 1764 bereit gewesen, das von der Czartoryski-Partei angekündigte moderate Reformprogramm zu akzeptieren und eine »kontrollierte Unterstützung der Reformkräfte« zu geben, ohne dass »das Protektorat in Frage gestellt wird«.[33]

MÜLLER, 1984, S. 29.
Als sich die Reformpolitik nun verselbständigte, damit eine Stabilisierung Polens drohte und zudem der ordentliche Sejm 1766 die Diskriminierung der Dissidenten durch eine Bekräftigung aller Verordnungen bestätigte[34]
Die Stellungnahmen des Sejm zu den Interventionen Russlands, Preußens, Schwedens, Dänemarks und Großbritanniens ist abgedruckt in: MARTENS, Receuil I791, I , S. 358–359 (frz.) und 376–377 (frz.).
, entschloss sich Katharina zu direkter Intervention. Diese Aufgabe übernahm der russische Gesandte Fürst Nikolai Repnin, ein Neffe des russischen Außenminister Nikita Panins.[35]
Zu seinem Wirken in Polen vgl. v.a. KRAUSHAR, Repnin 1900. Panin sah in seinem sog. »Nordischen Plan«, der die russische Außenpolitik prägte, Polen als Pufferzone für eine Expansion Russlands nach Westen.
Er forcierte ein Vorgehen in der Dissidenten-Frage. 1766 überreichten auf Initiative der Zarin Vertreter der protestantischen Mächte Preußen, Schweden, Großbritannien und Dänemark sowie Russland für die Orthodoxie dem polnischen Sejm Eingaben zur Verbesserung der Lage der nicht-katholischen Glaubensgemeinschaften.[36]
Texte in: LUTOSTAŃSKI 1918, S. 16–20.
Es ging nun nicht mehr um eine religiöse Toleranz sondern um eine völlige bürgerliche und rechtliche Gleichstellung.

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Gleichzeitig versuchten die Dissidenten ihre Rechte auf den Sejm-Verhandlungen durchzusetzen. Zu ihren Forderungen gehörten die Rückgabe aller kirchlicher Gebäude, die im Frieden von Oliva 1660 verbrieft worden waren. Neue Einrichtungen sollten erlaubt und Lehrer und Pfarrer frei bestellt werden. Für alle Sakramente forderte man die Abschaffung der zu Anfang des 18. Jahrhunderts eingeführten Besteuerung an die katholische Kirche. Alles, was zur freien Religionsausübung gehörte (zum Beispiel Kirchenglocken und Friedhöfe) sollte ebenso garantiert werden, wie die evangelischen und orthodoxen Seminare zu Lissa und Mohilew. Die Kirchen forderten eigene Jurisdiktion. Eheschließungen zwischen den Konfessionen sollten erlaubt werden. Zeitgleich legte Russland dem Sejm eine Deklaration als Handlungsaufforderung vor, die in sieben Artikeln die Forderungen der Dissidenten zusammenfasste.[37]
Druck (frz.) in: MARTENS, Recueil I, S. 346–545.; ebd. die Eingabe Preußens, S. 344–346. Weniger detailliert waren die Eingaben Großbritanniens (1766 XI 4; Druck (frz.) in: MARTENS, Recueil I, S. 354–355) und Dänemarks (ebd., S. 356–358).
Mit Berufung auf die Friedensverträge von Oliva (1660) und Moskau (1686) wurde Polen aufgefordert, das Problem beizulegen. Eine Nicht-Ausführung hätte man als Bruch der bestehenden Verträge gesehen.
Der Sejm wies grundsätzlich die Eingabe der Dissidenten zurück. In einer an Russland, Dänemark, Großbritannien und Preußen gerichteten Note versicherte der Senat allerdings, man werde sich bemühen, die Beschwerden zu beheben.[38]
Druck (frz. ) in: MARTENS, Receuil I, S. 358–359 (frz.) und 376–377.
Gleichzeitig lehnte der Sejm das Reformprogramm Poniatowskis ab und schwächte damit die Position des Königs weiter. Eine Adelsgruppierung stellte mit Gabriel Podoski[39]
Gabriel Podoski war der Nachfolger des unter ungeklärten Umständen verstorbenen Primas Władysław Łubieński, der sich offen gegen die Politik Repnins gewandt hatte. Podoski, ein Kleriker mit schlechtem moralischem Leumund, war  Parteigänger und Salärempfänger Repnins. Er war ein Anhänger einer unabhängigen polnischen Nationalkirche (Febronianismus). Der Vatikan wollte ursprünglich seine Berufung verweigern. Als Poniatowski jedoch warnte, Podoski könne die Kirche in Polen spalten, wurde er ernannt. Vgl. LUKOWSKI, Papacy 1988, S. 86f.
einen Gegenkandidaten auf, dernur zum alleinigen Zweck der Destabilisierungvon Repnin unterstützt wurde.
Nach dem Scheitern des jüngsten Vorstoßes in der Dissidenten-Frage griff Russland nun direkt in die Innenpolitik ein. Repnin organisierte zwei, allerdings zahlenmäßig sehr kleine Konföderationen: in der Stadt Thorn für die evangelischen und in Słusk für die orthodoxen Glaubensvertreter.[40]
Text in: KRAUSHAR, Repnin 1900, S. 374–377 (Thorn, 24. März 1767), 377–382 (Słuck, 20. März 1767). LUKOWSKI, Papacy 1988, S. 80, gibt für alle Konföderationen des Jahres 1767 die Zahl von 500 Mitgliedern an.
Damit machte sich der Zarenhof nicht nur die Glaubensfrage zu eigen, sondern schürte in Polen selbst weiter Konflikte zwischen verschiedenen Adelsgruppierungen, die sich wiederum für die russische Politik instrumentalisieren ließen. Die Aktivität einer an Russland orientierten Partei erschwerte dem König das Regieren und ließ seine Reformansätze letztlich endgültig scheitern. Russland setzte auf die sog. »Patrioten«, eine Adelsgruppe um  Karl/Karol Radziwiłł, die in ihrem politischen Programm gegen die »Familie« und antrireformistisch war. 1764 hatten sie gegen die Wahl Poniatowskis agitiert. Bis 1767 hatten sie sich allerdings auch gegen Russland und gegen eine Liberalisierung der religiösen Fragen zu ungunsten der katholischen Kirche ausgesprochen. 1767 gaben sie dem russischen Werben nach und schlossen sich unter der Ägide Repnins zur »Konföderation von Radom« (23. Juni 1767) zusammen, deren Ziel es war, den König abzusetzen, den Czartoryski-Clan zu entmachten und alle Reformen zu widerrufen.  Für die russische Unterstützung dieser Pläne waren sie nun bereit, die Dissidenten-Frage im Sinne Russlands zu lösen. Ihre Politik wurde im Frühjahr 1767 flankiert von einer erneuten Reihe von Resolutionen Preußens, Russlands und Schwedens, die über die Dissidentenfrage erneut Druck auf Polen ausübten.[41]
Druck (frz.) in: MARTENS, Receuil I, S. 364–376; 388–389. Schwedenwie auch Preußenmahnten Polen, gemäß Art. 2 des Friedens von Oliva und gemäß der Erklärung Polens gegenüber Schwedens, die dem Frieden angehängt war, die Freiheit der Religionsausübung zu garantieren.

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Bei der Eröffnung der neuen Sejmperiode in Warschau im Oktober 1767 zeigte Russland mit rund 10.000 Soldaten wieder deutliche militärische Präsenz und demonstrierte erneut seinen Willen, die Entwicklung in Polen in seinem Sinne zu lenken.[42]
In der polnischen Historiographie findet sich häufig die Bezeichnung Sejm Repninowski für die Sitzungsperiode Oktober 1767 bis März 1768. Damit wird der übermächtige Einfluss des russischen Residenten ausgedrückt. Auf Weisung Zarin Katharinas hin nahm Repnin entscheidenden Einfluss auf die polnische Innenpolitik, auch mit nicht unbedingt «feinen» politischen Methoden, wie die Bestechung, offene Unterdrückung  und Stimmenkauf. Vgl. MICHALSKI, Historia Sejmu Polskiego 1984, I, S. 351–369.
Auf der ersten Sitzung des Sejm legte Radziwiłł eine Erklärung vor, in der er den Sejm zu einer Neuverhandlung über einen Vertrag mit Russland aufrief. Im Sinne Repnins forderte er, Russland als Garanten für »innere und äußere Freiheit« einzusetzen und die Rechte der Dissidenten vertraglich zu verankern. In den folgenden Tagen entwickelte sich eine heftige Diskussion über beide Themen und ihre Verquickung. Besonders Vertreter der katholischen Kirche, darunter die Bischöfe Sierakowski und Sołtyk, warnten davor, die Dissidenten- und Verfassungsfrage zum Gegenstand eines völkerrechtlichen Vertrags zu machen. Sie konnten sich auf den päpstlichen Gesandten Durini stützen, der einen Papstbrief verlesen hatte, in dem der katholische Adel zum Widerstand in der Dissidentenfrage aufgerufen wurde.[43]
LUKOWSKI, Confederation 1977, S. 219.
Der Grundtenor im Sejm war, der Forderung Repnins nach Einsetzung einer Verhandlungskommission nicht nachzugeben. Die Stimmung in Warschau war unterdessen angespannt. Als führende Sejmmitglieder den König zum Schutz der katholischen Kirche aufforderten und einen Abzug der russischen Truppen verlangten, entschloss sich Repnin durch Repressionen, die Opposition auszuschalten. Am 13. Oktober ließ er mit den Bischöfen von Krakau und Kiew, Kajetan Sołtyk und Józef Andrzej Załuski sowie mit Hetman Wacław Rzewuski und dessen Sohn Seweryn ihre führenden Köpfe verhaften und ins Russische Reich deportieren. Sejmmarschall Zamoyski trat aus Protest gegen diese Übergriffe zurück; sein Amt übernahm mit Andrzej Młodziejowski ein Anhänger Repnins. Poniatowski gab in realistischer Einschätzung der Lage seine weiterreichenden Reformpläne auf und versuchte, in Gesprächen mit Repnin, das bisher erreichte zu bewahren.[44]
Vgl. zu dieser Zeit v.a. KAPLAN, First Partition 1962, S. 84–105 sowie KRAUSHAR, Repnin  II 1900, hier bes. S. 78f.
Gegen breiten Widerstand veranlasste Repnin am 19. Oktober 1768 den Sejm, eine Verhandlungskommission mit uneingeschränkten Vollmachten (delegacja) einzusetzen, um einen Vertrag auszuhandeln. Dabei handelte es sich um ein verfassungspolitisches Novum, das geschaffen wurde, um eine breite Diskussion im Sejm zu vermeiden. Der Ausschuss sollte im Sinne des Zaren die Forderungen der Dissidenten erfüllen, die russische Garantie über die polnischen Verfassung vertraglich verankern und die russisch-polnische Grenze festlegen. Er bestand aus 70 Mitgliedern, darunter zahlreichen Anhängern Repnins, wie Podoski und Radziwiłł als Vertreter der Konföderierten sowie sieben evangelische Vertreter und ein orthodoxer Bischof. Der Tagungsort war Repnins Residenz in Warschau, und der russische Resident teilte sich den Vorsitz mit Primas Gabriel Podoski, seinem Vertrauten.[45]
ZAMOYSKI, Last King 1992,  S. 161, weist darauf hin, dass auch diese Arbeit unter Repressalien und direkter Einflussnahme litt. Detaillierte Darstellung der Verhandlungen bei KRAUSHAR, Książe Repnin 1900, II, S. 87–181. LUKOWSKI, Szlachta 1977, S. 199–228.
Die Gesandten Preußens, Schwedens, Dänemarks und Großbritanniens beobachteten die Arbeit der Kommission, wurden von Repnin aber nicht zur Mitarbeit zugelassen. Nach der Berufung der Kommission vertagte sich der Sejm bis zum Abschluss der Beratungen, die bis zum 1. Februar 1768 abgeschlossen sein sollten.

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Bezüglich der Dissidentenfrage machte Repnin am 7. November sechs Punkte als Verhandlungsvorgaben. Freie Religionsausübung sollte zugestanden, Gerichte, die sich mit Dissidentenfragen befassten, paritätisch besetzt werden; katholische Gerichte sollten nicht über Dissidentenbetreffende Verfahren zu Gericht sitzen, die nicht-katholische Szlachta in ihren politischen Rechte gleich gestellt, die Errichtung von Kirchengebäuden freigegeben und die Dissidenten steuerlich nicht benachteiligt werden. Zudem sollte der Vertrag von 1686 bestätigt und die polnische Verfassung mit ihren Kardinalrechten[46]
Dieser Ausdruck wurde seit der Mitte des 17. Jahrhunderts verwendet. Er bezeichnete die Freiheiten und Privilegien des polnischen Adels. Vgl. RADWAŃSKI, Prawa Kardynalne 1952.
unter die Garantie Russlands gestellt werden. An diese Vorgaben war die Kommission gebunden; sie finden sich trotz mancher Debatte unverändert im »Ewigen Frieden« wieder. Der päpstliche Nuntius Durini verfolgte die Verhandlungen mit Sorge und protestierte mehrfach gegen die Beeinflussung. Die katholischen Bischöfe, qua Amt Mitglieder des Senats, rief er zum Gebrauch des Liberum veto auf.[47]
LUKOWSKI, Papacy 1988, S. 85.
Die Einigung über die Dissidenten-Frage erwies sich in der Kommission als weniger problematisch, zumal Repnin zu Zugeständnissen an das katholische Polen bereit war. Als die führende Rolle der katholischen Kirche in den Vertragstext aufgenommen wurde, stand der spätere Zusatzvertrag über die Rechte der Dissidenten bereits am 19. November fest.[48]
Laut LUKOWSKI, Szlachta 1977, S. 224, wurde der Entwurf am 1. Dezember von den Delegierten verabschiedet.
Komplexer und umstrittener war die Lösung der Verfassungsfrage, in der es galt, eine für Polen akzeptable Form der russischen Garantieforderungen zu finden. Auch hier wurde vereinbart, die Angelegenheit in einem Separatabkommen zu lösen und der Garantie des Hauptvertrages zu unterstellen. Podoski brachte ein Konzept ein, das für die Ausgestaltung übernommen wurde. Die polnischen Verfassungsrechte wurden in drei Gruppen unterteilt, die unterschiedlich behandelt werden mussten. Der Korpus der Kardinalrechte blieb unveränderbar, Staatsangelegenheiten wurden dem Einstimmigkeitsprinzip des Liberum veto unterworfen und für die vorwiegend wirtschaftlichen Angelegenheiten sollte das Mehrheitsprinzip gelten. Die russische Garantie über diese Grundsätze war nicht verhandelbar und musste akzeptiert werden.
Als der Sejm am 1. Februar 1768 vereinbarungsgemäß zusammen trat, konnte die Kommission noch keine Ergebnisse in der Verfassungsfrage vorlegen, so dass ein Aufschub bis zum 27. Februar erfolgte. An diesem Tag wurden die endgültigen Kommissionsvorschläge vorgelegt[49]
ZAMOYSKI, Last King 1992, S. 162–164.
und die Unterhändler unterfertigten das Vertragsinstrument. Am 5. März wurde der Vertrag vor dem Sejm verlesen. Eine Debatte fand nicht statt, und der Sejm nahm den Vertrag in »stummer« Abstimmung an. Als Zeichen des Protests sang man das »Te Deum«, ein Zeremoniell, das üblicherweise die Rückkehr des Königs von einer verlorenen Schlacht begleitete.[50]
Die Umstände der Vertragsverabschiedung schildert in lebhafter Erzählung und z.T. wörtlicher Wiedergabe der Reden KRAUSHAR, Książe Repnin 1900, II, S. 294–309. Der französische Beobachter Jakubowski beschreibt gegenüber dem französischen Außenminister Choiseul die Abschlusszeremonie: » Trois où quatre personnes répondirent affirmativement; le rest s´est tu. Le Roi a signé le tout avec les deux marchéaux des confederations, prince Radziwill pour la Couronne et M. Brzostowski pour la Lithuanie…. On a baisé la main du Roi, et l´on est allé chanter le Te Deum, comme il arrive quelquefois après une bataille perdue.« (Lettre confidentielle de l´Emissaire de France en Pologne au minister des affaires étrangères); in: D´ANGEBERG, Receuil 1882, S. 50–51.
Anschließend löste sich der Sejm auf.

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4. Der Vertrag

4.1. Inhalt und Bedeutung

Der Inhalt des Vertrages war nicht neu. Der Wille Russlands und Preußens, aber auch Österreichs, Polen in seinem fragilen Status zu halten und damit als Glacis und Spielball einzusetzen, hatte sichwie gezeigt –  bereits zuvor in mehreren völkerrechtlichen Verträgen manifestiert.
Im Hauptvertrag, der gemäß der Corroboratio in russischer und polnischer Sprache abgefasst war, finden sich generelle politische Bestimmungen. An exponierter Stelle in der Präambel und in Artikel I wird auf den 1686 zu Moskau geschlossenen Vertrag Bezug genommen und dieser in allen seinen Bestimmungen bestätigt. Zugleich wird in Artikel II der territoriale Bestand Polens garantiert. Wahrscheinlich ist, dass Russland sich so eine Hintertür für territoriale Grenzrevisionen offen halten wollte. Im Moskauer Frieden von 1686 hatte Russland zwar auf die Palatinate Polock, Witebsk sowie auf Livland verzichtet, gleichzeitig jedoch eine Grenzkommission eingesetzt, die den genauen Verlauf der Grenze festlegen sollte, wozu es jedoch nicht kam. Nun sah Art. VII erneut eine Grenzkommission vor. Implizierte nun der neue Vertrag, dass Russlandwie ja bereits 1764 von Zarin Katharina angesprochendie Grenzfrage neu aufwerfen wollte?[51]
LUKOWSKI, Guarantee 1983, S. 64.
Artikel III schließlich beschäftigte sich mit der Frage der Dissidenten, denen hier nicht näher präzisierte Rechte als Kardinalrechte zuerkannt wurden. Die Details sollte ein Zusatzvertrag, der als diesem Vertrag inkludiert gelten sollte, regeln. Gleiches gilt für die Leges Cardinales, die in Art. IV ebenfalls pauschal bestätigt werden. Beide Bestimmungen wurden der Garantie Russlands unterstellt (Art. V, VI).[52]
Detaillierte Inhaltsangabe vgl. SCHMIDT-RÖSLER, Der „Ewige Friede“ (eingesehen am 15.12.2008)
Am gleichen Tag wurden die im Hauptvertrag angekündigten Zusatzartikel in Warschau von Gabriel Podoski und Nikolai Repnin unterfertigt. Der Separatakt die Leges Cardinales betreffend[53]
Angaben zu Inhalt und Druck vgl. ebd., Anm. 2.
schrieb die polnischen Staatsgrundgesetze fest; sie waren durch das Liberum veto jedem Zugriff entzogen (Präambel). Das Separatabkommen ist unterteilt in Leges Cardinales und Materia Statuum. Besonders zu erwähnen ist, dass die katholische Kirche als Staatsreligion anerkannt wurde (Art. 2, 3) und der König der katholischen Kirche angehören musste, aber dennoch Religionsfreiheit herrschen sollte (Art.4, 5). Des weiteren wurde der Grundsatz der Wahlmonarchie sowie der Aufbau des Staatswesens und die Rechte des Adels bestätigt. In Artikel 17 wurde das in der Reformära in Frage gestellte Liberum veto ausdrücklich bestätigt. Für den Bereich der Staatsangelegenheiten wurden weitere Bereiche in das Liberum veto einbezogen (Steuerwesen, stehendes Heer, außenpolitische Verträge, Krieg und Frieden, Rechtsverfassung und Sejmordnung). Damit waren die Reformansätze der Jahre 1764–1766 rückgängig gemacht. Ausdrücklich wurde der gesamte Zusatzvertrag unter die Garantie des Hauptvertrages gestellt. Für die polnische Verfassungsgeschichte ist dieser Akt von besonderer Bedeutung, wurden doch in ihm die seit dem 17. Jahrhundert sogenannten »Kardinalrechte« erstmals förmlich niedergelegt.

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Gleiches galt für den am gleichen Tag unterzeichneten Separatartikel über die Stellung der Dissidenten;[54]
Angaben zu Inhalt und Druck vgl. ebd., Anm. 1.
hierfür wurde die Garantie ausdrücklich von Russland übernommen. Preußen, Großbritannien, Schweden und Dänemark, die ja seit 1764 in die Dissidenten-Frage involviert gewesen waren, wurden nur pro forma erwähnt. Auch dieser Vertrag bestätigte die katholischen Kirche als Staatsreligion, gab jedoch den evangelischen und orthodoxen Christen weitgehende Rechte. Alle gegen die Dissidenten seit 1717 verhängten Restriktionen wurden annulliert. Die im Laufe der Dissidenten-Diskussion von Repnin vorgebrachten Forderungen wurden beinahe vollständig erfüllt. Explizit wurde die »freye Religionsausübung in ganzem Umfange« zugestanden und bedrückende Details wie Doppelbesteuerung, katholische Gerichtsbarkeit oder der Ausschluss von bestimmten Ämtern untersagt. Völlige Religionsfreiheit wurde nicht gewährt, aber weitreichende Religionsprivilegien geschaffen, die völkerrechtlich abgesichert waren und über eine Garantie durchgesetzt werden konnten.  Beide Zusatzverträgen wurden zu völkerrechtlichen Bestandteilen des »Ewigen Friedens« deklariert.[55]
STEIGER, Westfälischer Frieden 1998, S. 78.
Durch diesen Vertrag wurde die politische Ordnung der Vor-Reform-Zeit wieder hergestellt: das Liberum veto galt erneut uneingeschränkt, und die weiteren Adelsprivilegien wurden bestätigt (Konföderationsrecht, Recht auf freie Königswahl). Interessant ist die Diskrepanz zwischen der Bedeutung des Hauptvertrages und der beiden Zusatzverträge. Der Hauptvertrag enthält neben der Beteuerung des »Ewigen Friedens«, der Garantie des territorialen Status quo und der russischen Garantie über alle Vereinbarungen keine substantiellen Inhalte. Die eigentlichen Problemfelder wurden in die beiden Zusatzverträge verlagert und allein durch die russische Garantie mit dem Hauptvertrag verknüpft.[56]
LUKOWSKI, Szalchta 1977, S. 224, geht soweit, den »Ewigen Frieden« als Präambel für die Zusatzverträge zu sehen.

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4.2. Die Zweisprachigkeit des »Ewigen Vertrages«– ein interessantes Detail frühneuzeitlicher Vertragsgestaltung

Der Vertrag ist sprachlich und graphisch in einer für die Frühe Neuzeit seltenen Form gehalten. Wie der Vertragstext selbst in der Corroboratio festlegte, wurde das Instrument in den Sprachen der beiden Verhandlungspartner ausgestellt. Auffällig ist, dass der Text in Spalten geschrieben istlinks russisch mit kyrillischen Buchstaben, rechts polnisch in lateinischer Schrift. Diese Gestaltung ist selten. In der mehr als 1500 Verträge umfassenden, mehrfach zitierten Datenbank des IEG-Projektes »Friedensverträge der Vormoderne - online«, fand sich nur ein weiterer derartig gestalteter Text, ein Vertrag zwischen Russland und Dänemark aus dem Jahr 1709. Differenzen zwischen den Vertragspartnern über die sprachliche Ausgestaltung schien es nicht gegeben zu haben, so dass auch hier die von Christine ROLL aufgestellte These gelten dürfte, die davon ausgeht, dass die Ausstellung zweisprachiger Urkunden (oder auch von Urkunden in zwei Sprachen) zeitgenössisch wenig umstritten gewesen sein dürfte.[57]
ROLL, Politisches Kalkül 2006, Abs. 60.
Vergleicht man die beiden Sprachvarianten des Textes, so lassen sich keine substantiellen Unterschiede finden.
Ein Blick auf die in der Datenbank zugänglichen, zwischen Polen und Russland geschlossenen Verträge ergibt unter dem Aspekt der Sprachanalyse folgende Bilanz. Bis 1667 wurde kyrillisch geschrieben. Der Waffenstillstand von Andrussovo (20. Januar 1667) ist aus dem Moskauer Archiv in polnischer Sprache überliefert. 1678 verfasste man den Waffenstillstand wieder in kyrillischer Schrift. Ein interessantes Muster bildete sich in der Zeit der sächsisch-polnischen Union heraus: Die Text wurden in russischer und deutscher Sprache verfasst und in der Urkunde hintereinander aufgeführt. In den im Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden überlieferten Urkunden findet sich jeweils hinter dem russischen Text die Unterschrift des russischen Unterhändlers. Der folgende deutsche Text ist nicht unterzeichnet. Es ist wohl davon auszugehen, dass der russische Unterhändler das Exemplar, das sein deutscher Partner unter dem deutschen Text unterzeichnet hatte, erhielt.[58]
Vgl. Die Verträge der Jahre 1699, 1703, 1704, 1709. Andere Muster russischer Verträge waren abhängig von den jeweiligen Verhandlungspartnern. Oftmals wurdegerade in Verträgen mit dem Kaiser oder multilateralen Verträgen mit europäischen Partnern die lateinische Sprache verwendet; mit Schweden wechselte man zwischen russisch/kyrillisch und deutsch, aber auch Latein wurde gebraucht (1705), mit Dänemark urkundete man in deutscher Sprache. Zu Ende des 18. Jahrhunderts zog auch im diplomatischen Verkehr mit den skandinavischen Ländern die französische Sprache ein.  Zum Sprachusus im diplomatischen Verkehr sei allgemein auf MOSER, Versuch 1778, S. 38, verwiesen, der folgendes anmerkt: »Oder ein Gesandter schreibt auch in seiner Landessprache (allenfalls mit einem Transsumt in einer anderen Sprache), und erhält hinwiederum in des Souverains Landessprache, (etwa mit einer beygefügten Uebersetzung in das Lateinische, Französische oder Teutsche) Antwort darauf; Oder man bedient sich beederseits der lateinischen Sprache, welche aber je länger je mehr abkommt.«

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4.3. Die Beurteilung des Vertrages

Zeitgenössische Literatur und Forschung sind sich in der Wertung des Vertrages und der Einschätzung seiner Bedeutung einig. Grundtenor ist mit den Worten Michael G. MÜLLERS eine Beurteilung als »förmlicher Protektoratsvertrag«.[59]
MÜLLER, Teilungen 1984, S.  33.
Russland hatte seinen Anspruch auf die Einbeziehung Polens in sein Einflussgebiet eindrucksvoll verankert, ein neuer Höhepunkt des russischen Einflusses war erreicht.[60]
KAPLAN, First Partition 1962, S. 90: »Catherine had now succeeded in her maximum program for Poland. Never in history had Russia obtained such influence over the Commonwealth.«
Der angebliche Schutz des territorialen Status quo war anders gemeint als es auf den ersten Blick beurteilt werden kann: LUKOWSKI, der detaillierte Arbeiten zu Polen und den polnisch-russischen Beziehungen in diesem Zeitraum vorgelegt hat, gibt eine zentrale Wertung: »… the Russian managed both to guarantee the territorial integrity of the Commonwealth and to leave the door open to future territorial annexations for themselves. …. The Russian territorial guarantee to Poland did not safeguard Poland´s territorial integrity, nor was it meant to do so.  It turned Poland .. into Russia´s exclusive preserve.«[61]
LUKOWSKI, Guarantee 1983, S. 64f. ZAMOYSKI, Last King 1992, S. 163,  spielt hingegen die Rolle des Vertrages herunter: »The treaty was a … document which reads like a set of prohibitions elaborated by a nanny whose nursery rules have been bent by children more intelligent than she.«
Stellvertretend für die ältere deutsche Historiographie sei Heinrich von SYBEL zitiert, der festhielt, dass »Russland … das formelle Recht zur Einmischung bei jeder polnischen Verfassungsreform« gewährt wurde.  In Arbeiten polnischen Historiker aus der kommunistischen Ära wird dem Vertrag keine besondere Bedeutung zugemessen.[62]
Vgl. SEREJSKI, Marian Henryk: Europa a rozbiory Polski. Warszawa 1970.
Frühere Arbeiten stellen ihn in den Zusammenhang der Unabwendbarkeit des polnisch-russischen Konfliktes.[63]
So z.B. TOPOLSKI, Reflections 1973. Vgl. dazu: CEGIELSKI, Das Altes Reich 1988, S. 29.
Einen besonderen Aspekt stellt Heinhard STEIGER heraus: Die Garantie der religiösen Freiheiten: »Man kann das cum grano als die ersten völkerrechtlich abgesicherten Menschenrechte ansehen.«[64]
STEIGER, Westfälischer Frieden 1998, S. 78.
Auch LUKOWSKI betont diesen Aspekt des Vertrages: »All in all, Poland received the most comprehensive, statutory enactement of religious toleration of any state in Europe.«[65]
LUKOWSKI, Patitions 1999, S. 40.
Mit diesem Vertrag verfolgte Russland außenpolitisch einen doppelten Zweck. Über die Garantie für den Bestand Polens gelang es zunächst, andere europäische Mächte, allen voran Preußen aus den polnischen Angelegenheiten fernzuhalten, um die polnische Frage zu einem günstigen Zeitpunkt wieder aufzugreifen. Erst unter den drastisch veränderten Umständen des Krieges mit dem Osmanischen Reich war Russland wieder bereitund auch gezwungendie »polnischen Pläne« mit Preußen zu teilen.[66]
LUKOWSKI, Guarantee 1983, S. 66.

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Der Beginn dieser Krise war die Bildung der »Konföderation von Bar« im März 1768 nur wenige Tage nach der Unterzeichnung des Vertrages, der gleichsam als Fanal für die Organisierung des Widerstandes gediente hatte. So heißt es in der Konföderationsakte, der »Ewige Vertrag« verstoße gegen »les droits de la religion romaine, la dignité et l´autorité de la couronne, l´independance ou la souveraineté de la République.«[67]
Die Konföderationsakte ist abgedruckt in: D´ANGEBERG, Receuil 1862, S. 44–50; allg. dazu besonders die umfangreiche Darstellung von KONOPCZYŃSKI, Konfederacja barska 1991.
Russland habe die Dissidentenfrage bewusst zur Destabilisierung Polens eingesetzt und Polen die Garantie aufgezwungen. Große Teile des Kleinadels und des am Papst orientierten katholischen Adels (darunter Michał Krasiński und Karol Radziwiłł) organisierten sich nun gegen die russische Politik und leisteten bewaffneten Widerstand. Sie zielten darauf ab, die Reformen rückgängig zu machen, die Suprematie der katholischen Kirche wiederherzustellen und eventuell Poniatowski, der als willfähriger Herrscher gebrandmarkt wurde, abzusetzen. Ihr Zentrum lag im Südosten Polens; von dort aus gelang es, Podolien und Wolhynien zu erobern und Russland in eine vier Jahre dauernde militärische Auseinandersetzung zu verwickeln. Als darüber hinaus ein Bauernaufstand (Haidamacken) den Südosten Polens weiter zu destabilisieren drohte, griff Russland im Mai 1768 militärisch ein und konnte die Barer Konföderation in die Defensive drängen. Das eben erst vertraglich verankerte russische Verfassungsprimat konnte nur durch militärisches Eingreifen gerettet werden.
Zusätzliche politische Brisanz erhielt die Auseinandersetzung durch die Unterstützung der Konföderierten durch das Osmanische Reich. Dieses erklärte schließlich im Oktober 1768 dem Russischen Reich den Krieg und führte bereits in der Kriegserklärung den Grund an: »Manifeste turc déclarant la guerre à la Russie, à cause de l´infraction de celle-ci aux droits et libertés de la Pologne.«[68]
Abdruck der Kriegserklärung des Osmanischen Reichs an Russland vom 30. Oktober 1768 in: LUTOSTAŃSKI, Les partages de la Pologne 1918, S. 28.
Dieser Krieg, der nicht zuletzt durch das Scheitern der Polenpolitik der Zarin mit verursacht worden war, markiert den Beginn der Internationalisierung der polnischen Frage. Die Politik, die Russland vor allem in der Zusammenarbeit mit Preußen seit Anfang des 18. Jahrhunderts betrieben hatte, führte nun geradewegs in die Teilungen Polens.

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ANMERKUNGEN

[*] Dr. Andrea Schmidt-Rösler, wissenschaftliche Mitarbeiterin am DFG-geförderten Projekt »Europäische Friedensverträge der Vormoderne - online«

[1] MÜLLER, Teilungen Polens 1984, S. 7–11, LUKOWSKI, Guarantee 1983, S. 60. MÜLLER gilt als Standardwerk, das einen Literaturüberblick zu den Teilungen (mit Bewertung und Einordnung in den Forschungsdiskurs) bietet; zu verweisen ist ebenfalls auf: CEGIELSKI, Das Alte Reich und die erste Teilung Polens 1988. LEŚNODORSKI, Les partages 1963, S. 7–30 sowie SEREJSKI, Europa 1970 sowie MÜLLER, Hegemonialpolitik 1998 und die Arbeiten von LUKOWSKI.

[2] Vgl. SCHMIDT-RÖSLER, Der »Ewige Friede« zwischen Polen und Russland, http://www.ieg-friedensvertraege.de/publikationsportal/ (eingesehen 15. Dezember 2008)

[3] Die Forschungsdebatte über die Periodisierung der Vorgeschichte der Teilungen lässt sich in drei Ansätze zusammenfassen: 1. Gemäß der diplomatiegeschichtlich ausgerichteten, meist älteren Literatur, setzt diese Phase mit dem letzten Interregnum 1763/64 und spätestens mit dem Jahr 1768 ein; so KAPLAN, The first partition 1962; vgl. auch den Überblick in: SEREJSKI, Europa a rozbiory Polski 1970. 2. Vor allem die polnische Historiographie zwischen 1945 und 1989 sieht den Ursprung der Teilungen im 17. Jahrhundert und hebt dabei –  der herrschenden Ideologie verhaftet –  auf überwiegend wirtschaftliche und soziokulturelle Aspekte ab, vgl. den Überblick bei: ZERNACK, Schwerpunkte und Entwicklungslinien 1972. 3. Der aktuelle Forschungsansatz geht davon aus, dass mit dem Nordischen Krieg (1700–1721) und dem daraus resultierenden Machtzuwachs Russlands die Machtstrukturen in Osteuropa sich so wandelten, dass die Balance, in der die Republik Polen ihren Erhalt fand, ins Wanken geriet. Diesem eingeschränkten außenpolitischen Handlungsspielraum folgte auch der Verlust der innenpolitischen Handlungsfähigkeit; so u.a. zusammenfassend MÜLLER, Teilungen Polens 1984, S. 12–14 (mit weiterführender Literatur). Die Rolle Russlands erfährt in der polnischen Historiographie eine tendenziöse Wertung. Während vor allem im 19. Jahrhundert die »natürliche« Feindschaft zur Unabwendbarkeit der Teilung zugunsten Russlands (und Preußens) führte, wurde die Rolle Russlands zwischen 1945 und 1989 eher marginalisiert, vgl. z.B. TOPOLSKI, Reflections 1973.

[4] ROLL, Politisches Kalkül 2006, Abs. 53: »Noch mühsamer ist die Suche nach verlässlichen Texten der russisch-polnischen Verträge, für deren Publikation offenbar in keiner Phase der stets schwierigen russisch-polnischen Beziehungen Interesse bestand.«

[5] Weiterführende Literatur u.a.: ZERNACK, Der große Nordische Krieg 1991; KUNISCH, Aufstieg neuer Großmächte 1996; MUSZYŃSKA, Rzeczpospolita w dobie wielkiej wojny północnej 2001 und FROST, The Northern Wars 2000.

[6] Text und Edition: Friedensvertrag von Altranstädt, Schweden, Sachsen(-Polen), 1706 IX 14/24, bearb. v. Andrea SCHMIDT-RÖSLER, in: DUCHHARDT / PETERS, www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 26.11.2008)

[7] LUKOWSKI, Towards Partitons 1985, S. 560, 562–563 zeigt Einzelbeispiele adeliger, an Russland orientierter Außenpolitik aus der zweiten Hälfte des 17. und der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Vgl. auch SCOTT, Emergence of Eastern Powers 2001. LUKOWSKI, Towards Partitions 1985, S. 561, weist darauf hin, dass der Adel ohnehin die polnische Außenpolitik dominierte bzw. für die eigenen Latifundien außenpolitisch selbständig agierte. So akkreditierte Russland im Nordischen Krieg diplomatische Vertreter bei den einzelnen Heeresführern (hetmani). Zur Nicht-Existenz einer monarchischen diplomatischen Tradition vgl. LUKOWSKI, Partitions 1999, S. 10–11.

[8] Eine Konföderation (poln.: konfederacja) ist ein Zusammenschluss von Adeligen, der der Erreichung eines bestimmten Ziels dient. Es gilt das Prinzip der Stimmenmehrheit. Auch ein außerordentlicher Sejm konnte sich zur Generalkonföderation erklären, und sich damit über das Liberum veto hinwegsetzen.

[9] Das Recht des einzelnen Adeligen auf Einspruch geht auf das Gesetz Nihil Novi von 1505 zurück, das für die Verabschiedung von Gesetzen Einstimmigkeit im Sejm festlegte. Ab der Mitte des 17. Jahrhunderts entwickelte es sich zum Instrument politischer Blockade. Vgl. WÓJCIK, Liberum veto 1992 und MÜLLER, Polen zwischen Preußen und Russland 1983, S. 113–149.

[10] Zusammen mit der vertraglisch verankerten Begrenzung des königlichen Heeres kam dies einer »Demilitarisierung« gleich, so MÜLLER, Polen zwischen Preußen und Russland 1983, S. 7. MÜLLER, Teilungen Polens 1984, S. 17, sieht hier noch kein »förmliches Protektorat«. LUKOWSKI, Towards partitions 1985, S. 561, urteilt: »It was not a guarantee, but it was close. It was certainly regarded as a guarantee or, at very least, some sort or real title to a protectorate over Poland by the Russians.« HOENSCH, Sozialverfassung und politische Reform 1973, S. 158–159, sieht hier bereits ein Militärdiktat begründet, dass eine russische »Suprematie« nach sich zog.

[11] KUNISCH, Aufstieg neuer Großmächte 1996, S. 90. Zum partage-Gedanken sowie den russischen und preussischen Vorstellungen vgl. LEWITTER, Vorgeschichte 1990, LUKOWSKI, Partitions 1999, S. 11–19 und SCHULZE-WESSEL, Epochen 1991. Im Frieden von Nystadt, unterzeichnet als Endpunkt des großen Nordischen Krieges am 30. August 1721 von Schweden und Russland, sicherte Russland diesen Anspruch völkerrechtlich ab. Text: Friede von Nystadt, RusslandSchweden, 1721 VIII 21, in: DUCHHARDT / PETERS, www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 16.11.2008)

[12] Zu Ansätzen vor 1721 vgl. LEWITTER, Vorgeschichte 1990. Allg. zu den russisch-preußischen Beziehungen mit Berücksichtung der Auswirkungen auf Polen: SCHULZE-WESSEL, Epochen 1991.

[13] Dem war im Februar 1720 das »Potsdamer Abkommen« vorausgegangen, das mit dem gemeinsamen Ziel, eine Verfestigung der Union zwischen Sachsen und Polen zu verhindern, eine erste Manifestation gemeinsamen Politik gegen Polen darstellt, LOEWE, Preussens Staatsverträge 1913, S. 243–247. Text des am 10. August 1726 zu St. Petersburg abgeschlossenen Vertrags bei LOEWE, Preussens Staatsverträge 1913, S. 301–311; im dritten Geheimartikel, S. 310–311, heißt es, dass die Vertragsparteien sich verpflichten, »…erwähnte Kron und Republique bei ihren bisherigen Verfassungen und Freiheiten, Prärogativen und Vorrechten zu erhalten« und bei einer künftigen Königswahl »beiderseits Majestäten gemeinsamlich Sich dahin aufs sorgfältigste bearbeiten wollen, damit der königlich polnische Thron mit einem Ihnen und Ihre Interessen convenablen Successore wieder besetzet werde, als haben Ihre Kaiserl. Maj von allen Reußen sich hiemit solchergestalt weiters darüber erklären wollen,…dass dieser Successor ein geborener polnischer Edelmann sein solle und müsse.« Die Allianz wurde am 9. September 1729 in Moskau erneuert (LOEWE, Preussens Staatsverträge 1913, S. 393–394) und dabei der dritte Geheimartikel um folgenden Wortlaut ergänzt: »…dass beiderseits Majestäten der République Polen freie Königswahl mainteniren helfen und keineswegs derselben hierunter habenden Rechte präjudiciren wollen.« (LOEWE, Preussens Staatsverträge 1913, S. 393). Am 30. September 1730 wurde der Vertrag abermals bestätigt; neu war nun ein Passus über die Dissidentenfragen; dazu vgl. unten.

[14] Text des Vertrages vom 13. Dezember 1732 in: LOEWE, Preussens Staatsverträge 1913, S. 429–440. In Art. 1 einigten sich die Vertragspartner, bei der polnischen Königswahl einen gemeinsamen Kandidaten zu unterstützen, der »für die Erhaltung der Republique Freiheit und damalige Verfassung« geeignet schien. Dies richtete sich gegen französische Thronprätentionen und gegen die Einmischung Frankreichs  und des Osmanischen Reichs. In Art. 2 kam man überein, eine geheime Wahl zu garantierenauch gegen eine mögliche Opposition in Polen: »…zwischen allerseits höchsten Paciscenten [ist] beschlossen worden, zur Zeit der bevorstehenden Wahl eine Armee auf denen polnischen Grenzen zusammenzuziehen, nicht um die Wahl für das gemeinschaftliche in Vorschlag zu bringende Subjectum mit Gewalt der Waffen zu erzwingen,….sondern vielmehr, um die der polnischen Nation freie Wahlgerechtsame gegen alle fremd Beeinträchtigungen zu unterstützen, auch alles, was sonsten quocunque demum modo contra constitutiones regni dörfte versucht … werden wollen.«

[15] MÜLLER, Teilungen Polens  1984, S. 20, S. 22. sowie MÜLLER, Polen zwischen Preußen und Russland 1983. Für eine einheitliche Polen-Politik waren die Interessen jedoch zu heterogen. Vor allem Preußen und Österreich standen politisch und territorial (Schlesien) in Konkurrenz. So kam es besonders zwischen Preußen und Russland zu einer Kooperation, die Klaus ZERNACK mit dem Schlagwort »negative Polenpolitik« gekennzeichnet hat., vgl. ZERNACK, Negative Polenpolitik 1991.

[16] TAZBIR, Toleranz 1977.

[17] SCOTT, Emergence 2001, S. 175; LUKOWSKI, Partitions 1999, S. 21–24.

[18] Vgl. dazu: FRIESE, Beyträge zu der Reformationsgeschichte 1786, II/II, S. 300–403. FRIESE gibt eine Zusammenstellung der Maßnahmen gegen die Dissidenten im 18. Jahrhundert (S. 323–329) und vor allem für die von Russland und Preußen seit 1717 monierte Entwicklung (mit Überblick über die gesetzlichen Änderungen, S. 329–403).

[19] SCHULZE-WESSEL, Religiöse Intoleranz 2002, S. 63–78.

[20] Ebd., S. 77.

[21] LEWITTER, Peter the Great and the Polish Dissidents 1954, S. 75–101.

[22] Text in: LOEWE, Preussens Staatsverträge 1913, S. 395–397, hier S. 396–397.

[23] MARTENS, Recueil 1817, I, S. 89–94.

[24] Details zu ihm bei ZAMOYSKI, The last king 1992 und ROSTWOROWSKI, Ostatni Król 1966.

[25] Text in: D´ANGEBERG, Receuil des Traités 1862, S. 3–11.

[26] Warschau hatte 1760 ca. 28.000 Einwohner. Vgl. LUKOWSKI, Partitions 1999, S. 7.

[27] Texte in: D´ANGEBERG, Receuil des Traités 1862, S. 13–15 (Déclaration publique et officielle de Chathérine II., en anonçant aux Polonais qu´elle maintiendra toujours les libertés et l´independance de la Pologne, qu´elle ne partagera point ce pays et qu´elle s´opposera même à ce partage si jamais une puissance quelconque formait un pareil projet; qu´enfin elle ne déviera jamais du chemin de la justice, de la vérité, de la magnanimité et de l´humanité) und S. 19–20 (Déclaration russe pour justifier l´envahissement de la Pologne par les troupes moskovites dans le but de maintenir toutes les libertés polonaises, Warschau 23. April 1764).

[28] Text in: D´ANGEBERG, Receuil des Traités 1862, S. 21–22 (Protestation des ministres, évêques, palatins, castellans et nonces ou députés polonais, contre les violences que les trois puissances voisins exercent sur la Pologne et sur l´imposition du candidat au trône de la Diète de convocation; 10.5.1764).

[29] Text des Vertrages vom 31. März 1764 in: MARTENS: Receuil des Traités et Conventions 1883, IV, S. 11–33.

[30] Vgl. Anm. 31.

[31] Der »Ewige Friede« wurde am 26. April/6. Mai 1686 in Moskau unterzeichnet. Er bestätigte die am 30. Januar 1667 im Waffenstillstand von Andrussovo auf 13 Jahre festgelegten Abmachungen, darunter die Abtretung großer Teile der Ukraine (mit Kiew und Smolensk) an Russland. Polen büßte damit seine Vormachtstellung ein. Vgl. LEWITTER, The Russo-Polish treaty of 1686 1964 sowie WÓJCIK, ROKOWANIA 1994. Druck des Moskauer Vertrages von 1686: CTS 17, S. 493–504 (lat; frz.). Waffenstillstand von Andrussovo, Russland, Polen, 1667 I 20, in: DUCHHARDT / PETERS, www.ieg-friedensvertraege.de (eingesehen am 16.11.2008)

[32] Druck (frz.) in: MARTENS, Recueil I 1791, I, S. 340–341. Unterzeichnet war das »Mémoire de la Russie en faveur des Dissidens de Pologne« von Nikolai Repnin und Graf von Keyserling. Vom gleichen Tag ist ein Mémoire Preußens ähnlichen Inhalts datiert; Druck: MARTENS, Recueil I 1791, S. 342–344.

[33] MÜLLER, 1984, S. 29.

[34] Die Stellungnahmen des Sejm zu den Interventionen Russlands, Preußens, Schwedens, Dänemarks und Großbritanniens ist abgedruckt in: MARTENS, Receuil I791, I , S. 358–359 (frz.) und 376–377 (frz.).

[35] Zu seinem Wirken in Polen vgl. v.a. KRAUSHAR, Repnin 1900. Panin sah in seinem sog. »Nordischen Plan«, der die russische Außenpolitik prägte, Polen als Pufferzone für eine Expansion Russlands nach Westen.

[36] Texte in: LUTOSTAŃSKI 1918, S. 16–20.

[37] Druck (frz.) in: MARTENS, Recueil I, S. 346–545.; ebd. die Eingabe Preußens, S. 344–346. Weniger detailliert waren die Eingaben Großbritanniens (1766 XI 4; Druck (frz.) in: MARTENS, Recueil I, S. 354–355) und Dänemarks (ebd., S. 356–358).

[38] Druck (frz. ) in: MARTENS, Receuil I, S. 358–359 (frz.) und 376–377.

[39] Gabriel Podoski war der Nachfolger des unter ungeklärten Umständen verstorbenen Primas Władysław Łubieński, der sich offen gegen die Politik Repnins gewandt hatte. Podoski, ein Kleriker mit schlechtem moralischem Leumund, war  Parteigänger und Salärempfänger Repnins. Er war ein Anhänger einer unabhängigen polnischen Nationalkirche (Febronianismus). Der Vatikan wollte ursprünglich seine Berufung verweigern. Als Poniatowski jedoch warnte, Podoski könne die Kirche in Polen spalten, wurde er ernannt. Vgl. LUKOWSKI, Papacy 1988, S. 86f.

[40] Text in: KRAUSHAR, Repnin 1900, S. 374–377 (Thorn, 24. März 1767), 377–382 (Słuck, 20. März 1767). LUKOWSKI, Papacy 1988, S. 80, gibt für alle Konföderationen des Jahres 1767 die Zahl von 500 Mitgliedern an.

[41] Druck (frz.) in: MARTENS, Receuil I, S. 364–376; 388–389. Schwedenwie auch Preußenmahnten Polen, gemäß Art. 2 des Friedens von Oliva und gemäß der Erklärung Polens gegenüber Schwedens, die dem Frieden angehängt war, die Freiheit der Religionsausübung zu garantieren.

[42] In der polnischen Historiographie findet sich häufig die Bezeichnung Sejm Repninowski für die Sitzungsperiode Oktober 1767 bis März 1768. Damit wird der übermächtige Einfluss des russischen Residenten ausgedrückt. Auf Weisung Zarin Katharinas hin nahm Repnin entscheidenden Einfluss auf die polnische Innenpolitik, auch mit nicht unbedingt «feinen» politischen Methoden, wie die Bestechung, offene Unterdrückung  und Stimmenkauf. Vgl. MICHALSKI, Historia Sejmu Polskiego 1984, I, S. 351–369.

[43] LUKOWSKI, Confederation 1977, S. 219.

[44] Vgl. zu dieser Zeit v.a. KAPLAN, First Partition 1962, S. 84–105 sowie KRAUSHAR, Repnin  II 1900, hier bes. S. 78f.

[45] ZAMOYSKI, Last King 1992,  S. 161, weist darauf hin, dass auch diese Arbeit unter Repressalien und direkter Einflussnahme litt. Detaillierte Darstellung der Verhandlungen bei KRAUSHAR, Książe Repnin 1900, II, S. 87–181. LUKOWSKI, Szlachta 1977, S. 199–228.

[46] Dieser Ausdruck wurde seit der Mitte des 17. Jahrhunderts verwendet. Er bezeichnete die Freiheiten und Privilegien des polnischen Adels. Vgl. RADWAŃSKI, Prawa Kardynalne 1952.

[47] LUKOWSKI, Papacy 1988, S. 85.

[48] Laut LUKOWSKI, Szlachta 1977, S. 224, wurde der Entwurf am 1. Dezember von den Delegierten verabschiedet.

[49] ZAMOYSKI, Last King 1992, S. 162–164.

[50] Die Umstände der Vertragsverabschiedung schildert in lebhafter Erzählung und z.T. wörtlicher Wiedergabe der Reden KRAUSHAR, Książe Repnin 1900, II, S. 294–309. Der französische Beobachter Jakubowski beschreibt gegenüber dem französischen Außenminister Choiseul die Abschlusszeremonie: » Trois où quatre personnes répondirent affirmativement; le rest s´est tu. Le Roi a signé le tout avec les deux marchéaux des confederations, prince Radziwill pour la Couronne et M. Brzostowski pour la Lithuanie…. On a baisé la main du Roi, et l´on est allé chanter le Te Deum, comme il arrive quelquefois après une bataille perdue.« (Lettre confidentielle de l´Emissaire de France en Pologne au minister des affaires étrangères); in: D´ANGEBERG, Receuil 1882, S. 50–51.

[51] LUKOWSKI, Guarantee 1983, S. 64.

[52] Detaillierte Inhaltsangabe vgl. SCHMIDT-RÖSLER, Der „Ewige Friede“ (eingesehen am 15.12.2008)

[53] Angaben zu Inhalt und Druck vgl. ebd., Anm. 2.

[54] Angaben zu Inhalt und Druck vgl. ebd., Anm. 1.

[55] STEIGER, Westfälischer Frieden 1998, S. 78.

[56] LUKOWSKI, Szalchta 1977, S. 224, geht soweit, den »Ewigen Frieden« als Präambel für die Zusatzverträge zu sehen.

[57] ROLL, Politisches Kalkül 2006, Abs. 60.

[58] Vgl. Die Verträge der Jahre 1699, 1703, 1704, 1709. Andere Muster russischer Verträge waren abhängig von den jeweiligen Verhandlungspartnern. Oftmals wurdegerade in Verträgen mit dem Kaiser oder multilateralen Verträgen mit europäischen Partnern die lateinische Sprache verwendet; mit Schweden wechselte man zwischen russisch/kyrillisch und deutsch, aber auch Latein wurde gebraucht (1705), mit Dänemark urkundete man in deutscher Sprache. Zu Ende des 18. Jahrhunderts zog auch im diplomatischen Verkehr mit den skandinavischen Ländern die französische Sprache ein.  Zum Sprachusus im diplomatischen Verkehr sei allgemein auf MOSER, Versuch 1778, S. 38, verwiesen, der folgendes anmerkt: »Oder ein Gesandter schreibt auch in seiner Landessprache (allenfalls mit einem Transsumt in einer anderen Sprache), und erhält hinwiederum in des Souverains Landessprache, (etwa mit einer beygefügten Uebersetzung in das Lateinische, Französische oder Teutsche) Antwort darauf; Oder man bedient sich beederseits der lateinischen Sprache, welche aber je länger je mehr abkommt.«

[59] MÜLLER, Teilungen 1984, S.  33.

[60] KAPLAN, First Partition 1962, S. 90: »Catherine had now succeeded in her maximum program for Poland. Never in history had Russia obtained such influence over the Commonwealth.«

[61] LUKOWSKI, Guarantee 1983, S. 64f. ZAMOYSKI, Last King 1992, S. 163,  spielt hingegen die Rolle des Vertrages herunter: »The treaty was a … document which reads like a set of prohibitions elaborated by a nanny whose nursery rules have been bent by children more intelligent than she.«

[62] Vgl. SEREJSKI, Marian Henryk: Europa a rozbiory Polski. Warszawa 1970.

[63] So z.B. TOPOLSKI, Reflections 1973. Vgl. dazu: CEGIELSKI, Das Altes Reich 1988, S. 29.

[64] STEIGER, Westfälischer Frieden 1998, S. 78.

[65] LUKOWSKI, Patitions 1999, S. 40.

[66] LUKOWSKI, Guarantee 1983, S. 66.

[67] Die Konföderationsakte ist abgedruckt in: D´ANGEBERG, Receuil 1862, S. 44–50; allg. dazu besonders die umfangreiche Darstellung von KONOPCZYŃSKI, Konfederacja barska 1991.

[68] Abdruck der Kriegserklärung des Osmanischen Reichs an Russland vom 30. Oktober 1768 in: LUTOSTAŃSKI, Les partages de la Pologne 1918, S. 28.



ZITIEREMPFEHLUNG

Schmidt-Rösler, Andrea, Vor den Teilungen. Der »Ewige Friede« (1768) zwischen Polen und Russland, in: Publikationsportal Europäische Friedensverträge, hrsg. vom Institut für Europäische Geschichte, Mainz 2008-11-18, Abschnitt 1–15.
URL: <https://www.ieg-friedensvertraege.de/publikationsportal/schmidt-roesler-andrea-teilungen-2008>.
URN: <urn:nbn:de:0159-2009041476>.

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Erstellungsdatum: 18.11.2008
Zuletzt geändert: 15.04.2009