Transkription Ausfertigungen Inhalt

1713 VII 13 Zweiter (gültiger) Friedensvertrag von Utrecht
     
Um Frieden und Ruhe in Europa wieder herzustellen, wir folgendes vereinbart:
1.    Friede, Konföderation, Allianz und Freundschaft.
2.    Einstellung der Feindseligkeiten, Vergebung der Kriegstaten.
3.    Verzicht des Katholischen Königs auf französische Krone; Im Falle fehlender Nachkommenschaft des Katholischen Königs, fällt die Krone Spaniens und [West-]Indiens an das Haus Savoyen; die entsprechende Erklärung von 1712 XI 5, Akt der Cortes von 1712 XI 9 und Gesetz von 1713 III 8 sind essentieller Bestandteil dieses Vertrages und werden in den Text mit aufgenommen. Ebenso die dazu gehörenden Vollmachten und Erklärungen; die Erklärung des Katholischen Königs zugunsten des Herzogs von Orleans von 1703 XI 29 wird nichtig.
4.    Der Katholische König übergibt Sizilien an den Herzog von Savoyen; der entsprechende Akt des Katholischen Königs von 1713 VI 10 ist essentieller Bestandteil dieses Vertrages und wird mit aufgenommen; Abwicklung der Übergabe Siziliens, Truppenverlegung.
5.    Gegenseitiges Versprechen der Einhaltung dieses Vertrages.
6.    Falls das Haus Savoyen ohne männliche Nachkommen bleibt, fällt Sizilien an Spanien zurück.
7.    Bestätigung der Sonderrechte des Königreichs Sizilien auch unter dem Haus Savoyen; Amnestie für vom Fiskus verfolgte Tatbestände.
8.    Die spanischen Untertanen, die auf Sizilien bleiben wollen, behalten ihre Rechte und Privilegien und dürfen ihre Güter unter Zahlung der üblichen Abgaben frei abziehen. Gleichstellung mit den Untertanen des Königreichs Sizilien. Freier Verkauf ihrer Güter; dasselbe gilt für sizilianische Untertanen in Spanien.
9.    Freihandel auf Sizilien für befreundete Mächte der Krone Spaniens und des Hauses Savoyen; Gleichstellung mit Spaniern und Engländern.
10.    Bestätigung der seit Karl V dem Maltheserorden gewährten Rechte, vor allem zu Weizen, Zwieback, Fleisch, Gewürzen etc.
11.    Vertrag von 1703 XI 8 zwischen Leopold und dem Herzog von Savoyen bleibt gültig; der Katholische König bestätigt diesen Vertrag und bietet an, gemeinsam mit dem Herzog von Savoyen in die Union und Garantie einzutreten, die mit Frankreich und England vereinbart wird, für die Einhaltung der Abmachungen zu Stadt und Provinz Vigevano zu sorgen.
12.    Die Verträge von Turin 1696, Münster, Pyrenäen, Nijmegen, Rijswijk werden in den Punkten eingehalten, welche durch diesen Vertrag nicht ungültig werden; ebenso der Vertrag von 1713 IV 11.
13.    Mitaufnahme in den Vertrag von dritten in beiderseitigem Einvernehmen.
14.     Versprechen der Einhaltung des Vertrages sowie für dessen Einhaltung zu sorgen; die Könige von Spanien und Frankreich und die Königin von England garantrieren dem Herzog von Savoyen das Königreich Sizilien.
15.    Zustimmung und Ratifikation.
Fenster schließen nach oben