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Alte Universitätsstraße 19
55116 Mainz / Germany
Tel.: +49/6131 / 3 93 93 60
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Selection criteria

On www.ieg-friedensvertraege.de, about 1,800 peace treaties have been published as digital images (reproductions) of hand-written negotiators' copies. Historical-critical editions of a selection of these treaties have also been published. The selection was made with the aim of demonstrating the fascinating diversity of the peace treaties. This diversity is reflected for example in the range of European languages in which the texts were written. Historical-critical editions were produced of treaties in Latin, German and French. Editions of Danish, Swedish, English, Italian, Spanish, Russian or Turkish texts may be added at a later time. The list of treaty partners is also diverse. Among the treaty partners of the edited treaties are the German emperor, and the kings of Bohemia and Hungary, Spain, France, England, Sweden and Prussia. The respective princes and dukes of Brandenburg, Brunswick-Lüneburg, Brunswick-Wolfenbüttel, Brunswick-Celle and many other territories also appear in the edited treaties as quasi-sovereign rulers. The dates of the edited treaties also reflect the diversity of the collection. The selected treaties span the entire early modern period – they were concluded from the 15th to the 18th century.

Editing guidelines

The guidelines applied to the editing of the selected peace treaties of the pre-modern era are based on the rules agreed on March 26 1994 by the International Commission on the Publication of Sources on European History (Monumenta Europae Historica). Additionally, the guidelines established by Johannes Schultze and the recommendations of the working group of the Arbeitsgemeinschaft historischer Forschungseinrichtungen (AHF) were also very influential and useful. In addition to these, we were able to draw on the experience of editing the Acta Pacis Westphalicae (APW).

Literature on editing sources:

Johannes Schultze, Richtlinien für die äußere Textgestaltung bei Herausgabe von Quellen zur neueren deutschen Geschichte, in: W. Heinemeyer (Hg.), Richtlinien für die Edition landesgeschichtlicher Quellen Marburg/Köln 1978.
AHF - Empfehlungen zur Edition frühneuzeitlicher Texte.
Antje Oschmann, Die Friedensverträge mit Frankreich und Schweden, 1: Urkunden (=Acta Pacis Westphalicae Serie III Abt. B Verhandlungsakten), Münster 1998.

 

Editionsregeln IEG Friedensvertaege

Editionsregeln der MEH

1. Titelkopf
1.1 Überschrift
1.1.1 Die Überschrift ist grundsätzlich vom Bearbeiter formuliert.
1.1.2 Ggfs. vorhandene Originalüberschriften bzw. Anreden sind beim Originaltext als dessen Bestandteil wiederzugeben.
1.1.3 Die Datierung in der Überschrift wird in der Form: Jahreszahl Monat (in römischen Ziffern) Tag (jeweils durch Leerstelle voneinander getrennt) angegeben (z.B.: 1635 VII 7).
1.1.4 Soweit der Ausstellungsort bekannt ist, wird er der Datierung vorangestellt vermerkt.

1.2 Referenz
1.2.1 Bei jeder Referenz soll angegeben werden, um welche Art von Text es sich handelt (z.B.: Ausfertigung, Entwurf, zeitgenössische Kopie, spätere Kopie usw., ggfs. auch Schreiberhand und Datierung). Für jedes Stück sind alle ermittelten Überlieferungsformen aufzuführen und zu belegen. In der Regel wird auf eine Unterhändlerausfertigung zurückgegriffen.
1.2.2 Das erstgenannte Belegstück ist die Textvorlage.
1.2.3 Die Folierung ist wie folgt vorzunehmen: 345r–345v.

1.3 Regest
1.3.1 Das (Kopf)regest stellt eine stichwortartige Aufzählung (keine Analyse!) der behandelten Gegenstände dar und ist möglichst kurz zu fassen.
1.3.2 Originalregesten (z.B. Inventaire von Le Grand) werden wie eine Originalvorlage behandelt und im Druck an der entsprechenden Stelle wiedergegeben.


2. Text
2.1 Sigel

2.1.1 [ ] : Ergänzung des Bearbeiters (durch eine Anmerkung zu erläutern).
2.1.2 [...] : Auslassung des Bearbeiters (durch eine Anmerkung zu erläutern).
2.1.3 [: :] : Dechiffrierte Textpassage.
2.1.4 *** : Auslassung in der Textvorlage (durch eine Anmerkung zu erläutern).
2.1.5 < > : Unsichere Lesart (durch eine Anmerkung zu erläutern. z.B. Anzahl der Wörter).
2.1.6 <...> : Unleserliche bzw. verderbte Textstelle (durch Anmerkung zu erläutern).
2.1.7 Korrekturen im Text werden durch Anmerkung gekennzeichnet und ggf. erläutert.

2.2 Rechtschreibung und Orthographie
2.2.1 Zeichensetzung wird so weit zum Verständnis nötig (moderat) ergänzt oder korrigiert.
2.2.2 Groß-/Kleinschreibung wird zum besseren Verständnis modifiziert.
2.2.3 U/v und i/j werden ausgeglichen, sofern nicht der Schreiber deutlich unterscheidbare Buchstaben jeweils für u und v, i und j benutzt.
2.2.4 Akzente werden dort ergänzt, wo ein gleiches Wort ohne Akzent existiert (Beispiel: à als Präposition zur Unterscheidung von a als Form von avoir; traité als Substantiv zur Unterscheidung von der Verbform traite). So wird auch verfahren bei Adjektiven und in Einzelfällen zur Verbesserung des Verständnisses (Beispiel: indivisée trinité statt indivisee trinite).

2.3 Chiffrierung/Dechiffrierung
2.3.1 Sigel für dechiffrierte Textpassagen s.o. 2.1.3
2.3.2 Decknamen werden übernommen und anschließend in Sigel 2.1.3 aufgelöst.
2.3.3 Eventuell durch Chiffrierung und anschließende Dechiffrierung entstehende Verdoppelung von Textteilen werden ohne Kennzeichnung eliminiert.

2.4 Marginalien
2.4.1 Gliedernde Marginalien werden wie Überschriften den zugehörigen Textpassagen vorangestellt und durch Buchstabenanmerkung gekennzeichnet.

2.5 Hervorhebungen (z.B. Unterstreichungen) werden durch Buchstabenanmerkung kenntlich gemacht (z.B.: "a - b unterstrichen").

2.6 Abkürzungen werden in der Regel aufgelöst.

2.7 Zahlenangaben werden entsprechend der Textvorlage wiedergegeben.

2.8 Eigennamen werden unabhängig von der Textvorlage stets großgeschrieben.

2.9 Unterschriften werden unabhängig von der Textvorlage wie Eigennamen behandelt (Majuskel also nur für Anfangsbuchstaben).

2.10 Originalregesten s.o. 1.3.3

2.11 Originalüberschriften und förmliche Anreden s.o. 1.1.2.

 


3. Anmerkungsapparat

3.1 Anmerkungen sind grundsätzlich knapp gefaßt. Sie erscheinen als Fußnoten.

3.2 Textkritische Anmerkungen werden durch Buchstaben, inhaltliche Anmerkungen werden durch Zahlen numeriert.

3.3 Die Literaturangaben können in den Anmerkungen gekürzt erfolgen, sind aber dann im Literaturverzeichnis vollständig wiederzugeben.


4. Literaturverzeichnis
Im Literaturverzeichnis werden die in den Anmerkungen zitierten Titel aufgeführt.